Montabaur/Westerburg - Am Rande eines Verfahrens am Amtsgericht Westerburg wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde bekannt, dass ein 44-jähriger Mann wegen Veruntreuung per Strafbefehl am Amtsgericht Montabaur zu 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden war.
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Montabaur/Westerburg – Am Rande eines Verfahrens am Amtsgericht Westerburg wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurde bekannt, dass ein 44-jähriger Mann wegen Veruntreuung per Strafbefehl am Amtsgericht Montabaur zu 160 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden war.