Wenn es während der Corona-Pandemie einen „Lichtblick“ gab, dann war es die Möglichkeit, von zu Hause aus arbeiten zu können. Begriffe wie „Homeoffice“ oder „mobiles Arbeiten“ sind mittlerweile jedem Arbeitnehmer geläufig. Was ist daraus seit dem Ende der Pandemie in unserer Region geworden? Welche Arbeitgeber bieten dies an, wie viele Arbeitnehmer machen davon Gebrauch?
Die Kreissparkasse (KSK) Limburg beschäftigt nach eigenen Angaben insgesamt rund 360 Mitarbeiter, davon dürfen etwa 260 von zu Hause aus arbeiten. „Bestimmte Mitarbeitergruppen wie beispielsweise unsere Service-Mitarbeitenden oder unsere Hausmeister sind von unserer Homeoffice-Vereinbarung ausgeschlossen“, teilt auf Anfrage Lea Hildebrandt von der Personalabteilung der KSK mit. „Von der Personengruppe, die Homeoffice machen könnten, nutzen circa 110 Mitarbeitende tatsächlich Homeoffice.“ Das sind mehr als 40 Prozent.
Vier Werktage mobiles Arbeiten zu Hause
Homeoffice bei der Kreissparkasse ist allerdings keine direkte Folge der Pandemie, denn schon 2015 und 2016 habe es eine Mitarbeiter-Initiative dazu ergeben, erklärt Christine Bräunche. Die 48-Jährige, die sich für die CDU im Ortsbeirat Offheim als stellvertretende Ortsvorsteherin engagiert und Mutter zweier Kinder ist, setzte sich mit weiteren KSK-Mitarbeiterinnen dafür ein, um arbeitenden Müttern durch Homeoffice eine Alternative zu Teilzeitarbeit zu bieten. Wer Homeoffice bei der KSK vereinbart habe, könne nach der aktuellen Regelung an vier Werktagen zu Hause arbeiten und müsse einen Tag pro Woche imBüro erscheinen.
Wie sieht es bei Arbeitgebern aus, bei denen sehr viele Mitarbeiter von Homeoffice-Regelungen durch ihre Tätigkeit ausgeschlossen sind, zum Beispiel im Krankenhaus? „Die Nutzung von Homeoffice im Krankenhaus ist im Vergleich zu anderen Branchen auch heute noch selten“, erklärt der Geschäftsführer des St.-Vincenz-Krankenhauses in Limburg, Guido Wernert. „Im Gesundheitswesen arbeiten lediglich rund 6,6 Prozent der Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus – deutlich weniger als in anderen Berufsfeldern.“
Während der Pandemie sei Homeoffice im Krankenhaus in administrativen Bereichen aus Sicherheitsgründen ermöglicht worden. Die IT-Abteilung habe Laptops und VPN-Zugänge bereitgestellt, sodass die technische Grundlage für mobiles Arbeiten von zu Hause aus geschaffen worden sei. Ein VPN (Virtual Private Network) sorgt für eine sichere Anbindung zwischen Homeoffice-Arbeitsplätzen und einem nicht-öffentlichen Unternehmensnetzwerk.
37 Prozent der Mitarbeiter des Kreises nutzen es
Während der Pandemie sei Homeoffice von den Mitarbeitern im Krankenhaus, die gedurft hätten, aber „vergleichsweise wenig genutzt worden“, und zwar aus Solidarität. „Auch Verwaltungsmitarbeiter zeigten Verständnis für ihre Kollegen aus der Pflege, den ärztlichen Diensten und weiteren Bereichen, die keine Möglichkeit hatten, ins Homeoffice zu wechseln“, teilt der Geschäftsführer des Krankenhauses mit. Heute gestalteten sich die Regelungen innerhalb des Limburger Krankenhauses individuell: „Der jeweilige Abteilungsleiter entscheidet in enger Abstimmung mit dem Team, wie und in welchem Umfang Homeoffice möglich ist.“ Dabei gebe es klare Richtlinien zum mobilen Arbeiten.
Deutlich einfacher lässt sich Homeoffice in kommunalen Verwaltungen umsetzen. In der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg haben derzeit 37 Prozent aller Mitarbeiter einen genehmigten Antrag auf mobiles Arbeiten. Vor der Pandemie sei Homeoffice in der Kreisverwaltung „nicht etabliert“ gewesen, wie der Sprecher des Landkreises, Jan Kieserg, erklärt. „Nur in Einzelfällen wurden Telearbeitsverträge abgeschlossen – in der Regel, um individuellen familiären Situationen gerecht zu werden.“ Am 1. Januar 2020, also kurz vor Beginn der Pandemie im März, sei in der Kreisverwaltung eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten eingeführt worden. „Dafür wurden Dienstlaptops bereitgestellt, in besonderen Fällen auch Diensthandys. Telefonate wurden über Rufumleitungen auf private Endgeräte ermöglicht.“
Jeder zweite städtische Mitarbeiter, der kann
Viele der Beschäftigten der Kreisverwaltung, die während der Pandemie im Homeoffice gearbeitet hatten, stellten nach seinen Angaben anschließend Anträge auf mobiles Arbeiten. „Die Pflicht auf Präsenz im Büro entfällt nur für diejenigen Mitarbeiter, die ab drei Tage pro Woche mobile Arbeit/Homeoffice beantragt und eine Bewilligung erhalten haben“, teilt Kieserg mit. Für alle anderen Mitarbeiter gelte die Regelung: ein bis zwei Tage im Homeoffice (je nach Antrag), die restliche Zeit gelte Präsenzpflicht.
In der Stadtverwaltung von Limburg war es bereits vor der Pandemie nach einer Dienstvereinbarung möglich, bis zu Zweifünftel der monatlichen Arbeitszeit von zu Hause zu erbringen, teilt die Sprecherin der Stadt, Stefanie Kesper-Süß, mit. Während der Pandemie sei „kurzfristig“ mit flexiblen Regelungen reagiert worden. „Seit 2022 ist es grundsätzlich möglich, bis zu Dreifünftel der wöchentlichen Arbeitszeit in Telearbeit oder im mobilen Arbeiten zu verbringen“, erklärt die Sprecherin. „Voraussetzung ist jeweils, dass die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.“
Denn bei vielen städtischen Mitarbeitern sei Homeoffice und Telearbeit aufgrund ihrer Tätigkeit nicht möglich, damit meint sie zum Beispiel Mitarbeiter der Stadtpolizei (Ordnungsamt) und des städtischen Betriebshofs. „Aktuell nutzen etwas mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden, deren Tätigkeit flexibles Arbeiten ermöglicht, die Angebote von Telearbeit, mobilem Arbeiten oder einer Kombination von beidem“, teilt sie weiter mit.