Zwei Privatpersonen hatten Klage gegen die Straßenbaumaßnahmen in Osterspai erhoben. Das Oberverwaltungsgericht erläutert nun seine Entscheidung. Mira Zwick
Nach Jahren der Planung beginnt nun der Ausbau der B42 samt Radweg in Osterspai. Zuletzt hatten Privatpersonen gegen die Maßnahme geklagt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte, erläutert es nun die Hintergründe des Urteils.
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Mit rund einem halben Jahr Verzögerung können die Sanierung der B42 und der Bau des lange geplanten Radwegs in Osterspai beginnen. Eigentlich sollten die Arbeiten bereits Anfang des Jahres starten. Verzögert wurde das Projekt durch eine Klage vom Juli 2025 gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität (LBM), die nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz abgewiesen wurde.