Wohnprojekt geplant
Warten auf neue Senioren-Wohnungen in Limburg
Die Westansicht der beiden geplanten Wohnanlagen für Senioren Offheim. Das Haus links im Bild ist für die Wohneigentümer an der Straße „Schöne Aussicht“ vorgesehen, das Haus rechts mit Zufahrt von der Hintergasse aus für Mieter.
Architekten André und Erich Kramm GmbH

Mehr als 30 Wohnungen für ältere Menschen sollen im Limburger Stadtteil Offheim entstehen. Wann es jedoch realisiert werden kann, bleibt offen. Es zeichnet sich ein Rechtsstreit ab.

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Bereits 2021 stimmten die Stadtverordneten dem Bau von Seniorenwohnungen im Limburger Stadtteil Offheim mehrheitlich zu. 2023 folgte eine Planänderung mit zwei Zu- und Ausfahrten zu künftig zwei Tiefgaragen statt nur einer. Bereits 2024 sollte schließlich mit dem Bau der insgesamt 32 Wohnungen begonnen werden, doch das ist bis heute nicht passiert. Denn eine direkte Anwohnerin wehrt sich gegen das Bauprojekt. Weil bislang keine Einigung erzielt werden konnte, zeichnet sich ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht ab.

Weil für jedes der beiden Gebäude eine eigene Baugenehmigung erteilt worden ist, hat die Anwohnerin zwei Widersprüche eingelegt. Deshalb habe im April 2025 eine Anhörung stattgefunden, teilt auf Anfrage die Sprecherin der Stadt, Stefanie Kesper-Süß, mit. „Der Anhörungsausschuss geht von der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigungen aus“, erklärt sie. „Das Widerspruchsverfahren wird jetzt weiter von der Bauaufsicht bearbeitet.“ Würden die beiden Widersprüche abgelehnt, will die Anwohnerin vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden Klage einreichen. Sollte es in einem Eilverfahren (um den Bau kurz nach Beginn sofort zu stoppen) aus ihrer Sicht keinen Erfolg geben, könnte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Hauptverfahren erst dann vorliegen, wenn die beiden Wohnhäuser bereits errichtet wären. In diesem Fall würde der Bauherr das Risiko tragen, sollte der vollendete Bau vom Verwaltungsgericht moniert werden.

Insgesamt 32 Wohnungen für ältere Menschen geplant

Auf dem ehemaligen Gelände eines inzwischen abgerissenen Kindergartens sollen zwei mehrstöckige Mehrfamilienhäuser gebaut werden, eines mit 15 Eigentumswohnungen und eines mit 17 Mietwohnungen, in dessen Erdgeschoss eine Tagespflege untergebracht wird. Um sicherzustellen, dass vor allem ältere Menschen in beiden Häusern wohnen, muss mindestens ein Mieter oder ein Eigentümer pro Wohnung entweder 55 Jahre oder älter sein oder eine Behinderung haben. Jedes Gebäude bekommt eine Tiefgarage mit einer eigenen Zufahrt.

Investor ist Marcel Kremer, dem auch das Einkaufszentrum Werkstadt hinter dem Bahnhof in Limburg gehört. Aufgrund der erteilten Baugenehmigungen habe es eine Ausschreibung gegeben, erklärt er. Derzeit liefen die Vergabegespräche, mit dem Baubeginn rechne er „relativ zeitnah“, möglicherweise im Sommer 2025. Derzeit überlege er allerdings noch, ob er erst einmal mit dem Bau des Mehrfamilienhauses mit den Mietwohnungen und der Tagespflege beginnt. Das dürfte etwas mit dem sich anbahnenden Rechtsstreit zu tun haben.

Schon Ende 2024 hatte ein Wiesbadener Rechtsanwalt im Auftrag der Anwohnerin dem Magistrat und dem Stadtbauamt mitgeteilt, die erteilten Baugenehmigungen für beide Wohnhäuser seien seiner Auffassung nach rechtswidrig und verletzten seine Mandantin in ihren Nachbarrechten. In dem sechsseitigen Schreiben listet er insgesamt vier aus seiner Sicht kritische Punkte auf.

Rechtsanwalt aus Wiesbaden vertritt direkte Anwohnerin

Der bestehende Bebauungsplan setze ein „Mischgebiet“ voraus, schreibt der Anwalt, das dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben diene, die das Wohnen nicht wesentlich stören dürften. Doch zumindest eines der geplanten Häuser (das mit den Eigentumswohnungen) diene ausschließlich Wohnzwecken, was der Festsetzung eines Mischgebiets widerspreche. Daran ändere auch die gewerbliche Nutzung (Tagespflege) im zweiten Wohnhaus nichts, weil es überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werde.

Der zweite Vorwurf des Anwalts lautet: Das Bauprojekt füge sich „in keiner Weise in die Eigenart der Umgebungsbebauung“ mit Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Das gelte auch für das Bauvolumen, die Kubatur und die Höhe der beiden geplanten Wohngebäude. Punkt drei betrifft die Zufahrt zu einer der beiden Tiefgaragen direkt an der Grundstücksgrenze seiner Mandantin. Der Rechtsanwalt beklagt „unzumutbare“ Lärmstörungen. „Es wird durch den Zu- und Abfahrtsverkehr der Tiefgarage, der unmittelbar an dem Grundstück der Widerspruchsführerin vorbeifließt, zu einer ständigen Unruhe und damit zu einer nachhaltigen Störung der Wohnruhe kommen“, schreibt der Anwalt.

Der letzte Punkt betrifft die Beschaffenheit des Bodens. Dabei geht es offenbar um mögliche Altlasten durch eine frühere chemische Reinigung. Das Regierungspräsidium Gießen gehe deshalb davon aus, „dass auf der Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde“. Ihm sei als Anwalt nicht bekannt, ob der Boden inzwischen untersucht worden sei. Vor einer abschließenden Untersuchung des Erdreichs dürfe jedenfalls nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden.

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