Seit 2014 ist der Waldbrandgefahrenindex mit den Stufen 1 bis 5 bundeseinheitlich festgelegt worden. Täglich werden die Gefährdungsstufen, so van der Rünstrat, anhand von meteorologischen Gegebenheiten für die einzelnen Regionen vom Deutschen Wetterdienst aktuell festgelegt. Bereits im vorigen Jahr gab es im Rhein-Lahn-Kreis die Waldbrandwarnstufe 4. „Allerdings nicht so häufig wie in diesem Jahr“, sagt er. „Wenn eine extreme Trockenheit in mehreren Jahren in Folge auftritt, können die Bäume Schaden nehmen.“ Bereits jetzt werfen einige das Laub ab. „Das ist eine Schutzfunktion“, weiß der Fachmann, „sie reagieren damit auf die Trockenheit.“ Zwei kleinere Brände gab es im Bereich der Grünflächen im Lahnsteiner Hafen (wie berichteten), aber auch im Bereich des Forstamtes Nastätten, unter anderem bei Diethardt, wie Steffen Herzog, stellvertretender Leiter des Forstamtes Nastätten, mitteilt. Abgesehen von Nadelbäumen, die besonders gefährdet seien und schnell lichterloh brennen, sieht er für den heimischen Wald eine große Gefahr in sogenannten Bodenfeuern, die weitaus häufiger seien. „Zurzeit sind Streu, Gras und alles, was den Waldboden bedeckt, so trocken, dass der kleines Funke genügt, um einen Brand auszulösen“. Das Feuer fresse sich dann in den Waldboden und schädige die Wurzeln und die Rinde der Bäume, sodass sie im schlimmsten Fall absterben. Hinzu komme, dass solche Bodenfeuer oftmals auch unbemerkt blieben.
„Mehr als 80 Prozent aller Waldbrände entstehen durch menschliches Versagen“, teilt Uwe Rindsfüßer, Pressesprecher der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, die eine eigene Abteilung Brand- und Katastrophenschutz hat. Bereits ein Funke oder eine weggeworfene Zigarette kann bei längerer Trockenheit Brände in Wald und Landschaft auslösen. Neben Glasflaschen, Scherben, unsachgemäßen und nicht erlaubten Lager- oder Grillfeuern sind hierbei auch die heißen Katalysatoren von Fahrzeugen eine mögliche Ursache.
Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem großflächigen Waldbrand kommen, sehen sich die Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis gut gewappnet, heißt es aus dem Kreishaus. „Dann greift ein spezieller Alarm- und Einsatzplan Waldbrand“, der die vorzuhaltenden Pläne der Gemeinden ergänzt und in einem solchen Ernstfall alle notwendigen Maßnahmen regelt und die Einsatzkräfte koordiniert.“ Von Vorteil wären in einem solchen Fall die großen Wasserreserven: Rhein, Lahn, Herthasee, Diezer Baggersee und Hauserbachsee bei Miehlen. Darüber hinaus verfügen die Feuerwehren über eine große Zahl an Tanklöschfahrzeugen, die zum Teil bis zu 4000 Liter Wasser an eine Einsatzstelle transportieren können und in Lahnstein, Bad Ems und Nassau stationiert sind. Hinzu kommen das Technische Hilfswerk, das rund 20.000 Liter Wasser vorhalten kann, und der Maschinenring, ein Zusammenschluss von Landwirten, Winzern und Forstwirten, die überregional Landmaschinen und Fahrzeuge vorgehalten, auf die im Einsatzfall zurückgegriffen werden kann. „Weitere Spezialausrüstungen“, so der Pressesprecher, „hält die Berufsfeuerwehr Koblenz vor, die im Falle eines Falles die Wehren im Rhein-Lahn-Kreis unterstützt.“ Erst in dieser Woche wurde das neue und in seiner Art in Deutschland einmalige Waldbrand-Tanklöschfahrzeug bei der Koblenzer Berufsfeuerwehr in Dienst gestellt (wir berichteten).
Forstleute und Feuerwehrleute appellieren dringend an alle Besucher der heimischen Wälder, sich an die Regeln, die im Landeswaldgesetz festgeschrieben sind zu halten und ganz besondere Vorsicht walten zu lassen. Damit alle Alarmpläne, Ausrüstungen und Einsatzkräfte am besten gar nicht gebraucht werden.
Verhalten bei akuter Waldbrandgefahr¶
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Hinweise:
Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote zum Betreten von Wäldern.
Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, beachten Sie die erlassenen Park- und Halteverbote.
Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112; hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Als Hilfsmittel können eingesetzt werden: Austreten von kleinen Brandstellen, Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Ästen, Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich, Löschen mit Feuerlöschern.
Leben geht vor Sachwerten: Bringen Sie sich, gegen den Wind gehend, in Sicherheit! Halten Sie Feuerwehr-Anfahrtswege frei! kr