Hildegard Wustmans, kommissarisch Bischöfliche Beauftragte für den synodalen Bereich, und Katharina Schlag, Referentin für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg, sind für die Wahl zuständig. Sie sprechen in einer Pressemitteilung von Herausforderungen und Chancen rund um die Pfarrgemeinderäte, Kandidaten und Pfarreien.
Warum braucht es überhaupt Pfarrgemeinderäte?
Hildegard Wustmans: Immer wieder wird beklagt, dass es in der katholischen Kirche zu wenig Mitbestimmung gibt. Die Pfarrgemeinderatswahlen setzen diesem Eindruck etwas entgegen: Die Pfarrgemeinderäte sind das Entscheidungsgremium auf der Ebene der Pfarrei. Sie leiten gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrei und treffen wichtige Grundsatzentscheidungen für diese. Außerdem bringt der PGR die Anliegen der Gläubigen in Kirche und Gesellschaft zu Gehör.
Katharina Schlag: Die Pfarrgemeinderäte tragen daher maßgeblich dazu bei, dass unsere Kirche auch morgen noch zukunftsfähig und anschlussfähig ist.
Welche Aufgaben kommen auf die Mitglieder der PGR zu?
Schlag: Die Pfarrgemeinderatsmitglieder haben viele unterschiedliche Aufgaben. In der Synodalordnung heißt es: Der PGR und der Pfarrer beraten über alle Angelegenheiten der Pfarrei, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung. Dabei ist es wichtig, dass die Interessen und Situationen der Menschen am Ort im Blick sind und sich in der pastoralen Arbeit wiederfinden. Weiter ist auch die Vernetzung zu anderen Gruppierungen in der Pfarrei – aber auch außerhalb der Kirche – von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kirche am Ort. Über die Finanzen und Immobilien der Pfarrei entscheidet der Verwaltungsrat, dieser wird vom Pfarrgemeinderat gewählt.
Wustmans: Außerdem wählt der Pfarrgemeinderat ein Mitglied in den Regionalsynodalrat – das synodale Gremium auf Ebene der neu gegründeten Region. Hier wird unter anderem die Regionalleitung gewählt. Der Regionalsynodalrat verantwortet die Strategie, die zentralen Personalentscheidungen auf der Ebene der Region und das Budget der Region.
Wieso sollte ich wählen gehen, und wie kann ich wählen?
Wustmans: Menschen, die sich engagieren wollen und Verantwortung übernehmen, brauchen einen starken Rückhalt. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den Menschen ihre Stimme geben.
Schlag: Seit dem 7. November erhalten alle Wahlberechtigten in unserem Bistum eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält die notwendigen Informationen, um an der Wahl des Pfarrgemeinderates in der jeweiligen Heimatpfarrei teilzunehmen. In diesem Jahr gibt es zudem eine Besonderheit: Wir führen die Wahl zum ersten Mal auch als Onlinewahl durch. Daneben gibt es aber auch für die Wahlberechtigten die bekannten Optionen der Briefwahl und der Wahl im Wahllokal. Jede und jeder kann selbst entscheiden, wie sie oder er vom Wahlrecht Gebrauch macht. Aber auf jeden Fall: Wählen Sie mit!
Welche Herausforderungen gibt es bezüglich der Wahl?
Wustmans: Die sicherlich größte Herausforderung der Wahl haben die Pfarreien bereits am Ort bewältigt: Sie haben rechtzeitig Kandidatinnen und Kandidaten gefunden und benannt sowie die Vorarbeit für die Wahlen am Ort, beziehungsweise die Briefwahl wurde größtenteils bereits erledigt. Eine Herausforderung ist im Moment die Mobilisierung der Pfarreimitglieder, damit diese zur Wahl gehen.
Schlag: Viele Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahl werden insbesondere von den Ehrenamtlichen in den vorbereitenden Wahlausschüssen gemeistert. Bereits an dieser Stelle möchten wir den Verantwortlichen in den vorbereitenden Wahlausschüssen unseren herzlichsten Dank für die Arbeit zukommen lassen – ohne sie wären die Pfarrgemeinderatswahlen so nicht möglich!
Wie ist die Kandidatensuche abgelaufen? Haben sich genügend Personen gefunden, die sich zur Wahl aufstellen lassen?
Schlag: Die Menschen in den Pfarreien waren sehr engagiert, geeignete Personen für die Kandidatur für den Pfarrgemeinderat zu finden, sodass in jeder unserer Pfarreien die Wahl zum Pfarrgemeinderat regulär stattfinden kann. Wir freuen uns sehr, dass insgesamt über 1200 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Dies ist eine beachtliche Zahl an Menschen, die bereit sind, sich ehrenamtlich in den Pfarreien im Bistum Limburg zu engagieren.
Können die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte wirklich aktiv etwas ändern oder gestalten? Welche Chancen sehen Sie dort?
Wustmans: Die Pfarrgemeinderäte leiten gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrei – also ja! Der Pfarrer muss den Pfarrgemeinderat in alle wichtigen pastoralen Entscheidungen der Pfarrei einbinden und die Themen dort beraten. Mit dem Pfarrer hat der PGR die Verantwortung für die pastoralen Aufgaben in der Pfarrei. Schwerpunkte sind in der Regel die Felder von Liturgie, Glaubenskommunikation, Caritas, Familien- und Jugendpastoral, aber auch die Gestaltung von Festen und Bildungsveranstaltungen. Sollte es Unstimmigkeiten in der Entscheidungsfindung geben, gibt es beschriebene Verfahren in der Synodalordnung, wie damit umzugehen ist. Grundsätzlich geht es bei den synodalen Beratungen tatsächlich um Beratung und Entscheidung auf Augenhöhe. red