Urteil am Amtsgericht Diez
Vorwurf Unfallflucht: Angeklagter wird freigesprochen
Wegen einer unzureichenden Beweislage wurden ein 36-jähriger Angeklagter vom Amtsgericht Diez nun freigesprochen.
Stefan Puchner/dpa. picture alliance/dpa

Unzureichende Beweise und ein schweigender Angeklagter: Ob ein 36-jähriger Lette aus Rostock Anfang 2024 in Pohl wirklich Unfallflucht begangen hatte, konnte das Gericht in Diez ihm nicht einwandfrei nachweisen. Deswegen wurde er nun freigesprochen.

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Freisprechen vom Vorwurf der Unfallflucht nach einer Trunkenheitsfahrt und ohne Führerschein musste das Amtsgericht Diez jetzt einen 36-jährigen in Rostock gemeldeten Letten. Nach der Beweisaufnahme hatte das Gericht nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass der Angeklagte tatsächlich der Fahrer eines verunfallten Transporters gewesen war.

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