Landgericht Limburg urteilt
Vier Jahre Haft nach Raub in Postfiliale in Linter
Vor dem Landgericht Limburg wurde jetzt das Urteil gesprochen: Der 29-Jährige aus der VG Diez muss für vier Jahre in Haft.
Fredrik von Erichsen. dpa

Seine Drogensucht führte einen 29-Jährigen in die Postfiliale in Linter, um mit einem Raub an Geld für weitere Drogen zu kommen. Doch kurze Zeit später wurde er bereits verhaftet. Die Mitarbeiterin hatte ihn erkannt.

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Im Prozess gegen einen 29-jährigen Mann, der im November des vergangenen Jahres die Postfiliale in Linter überfallen hat, ist vor dem Landgericht Limburg das Urteil gesprochen worden. Die 1. Große Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Sandra Schmidt verurteilte den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Außerdem ordnete die Kammer die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige am 6. November 2024 mit einem Schal maskiert und mit einer Schreckschusspistole bewaffnet die Postfiliale in Linter betrat und von der dortigen Mitarbeiterin (57) die Herausgabe von Geld verlangte.

Gutachter attestiert eine schwere Drogensucht

Die 57-Jährige händigte dem Mann 870 Euro aus, woraufhin dieser die Flucht ergriff. Noch am selben Abend spürte die Polizei den Räuber vor dem Wohnhaus seiner Eltern in einem Dorf bei Diez auf und nahm ihn fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor Gericht zeigte sich der strafrechtlich bisher unbescholtene Angeklagte umfassend geständig. Laut einer von seinem Verteidiger Andreas Götz verlesenen Erklärung hatte er dringend Geld gebraucht, um seine Drogensucht zu finanzieren, und sich daher zu dem Überfall entschlossen.

Mit 20 Jahren begann er mit dem Drogenkonsum: Kokain und Opioide in steigender Dosierung. Einen freiwilligen Entzug brach er vorzeitig ab, aufgrund einer falschen Dosierung von Methadon landete er dreimal im Krankenhaus, einmal sogar mit Herzstillstand. Der als Gutachter geladene Altendiezer Psychiater attestierte dem 29-Jährigen eine schwere Drogensucht und empfahl dem Gericht, ihn in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Der Überfall auf die Postfiliale sei unter dem Druck seiner Abhängigkeit zu sehen, befand der Gutachter. Mit Blick auf seine Persönlichkeit und sein intaktes soziales Umfeld sah der Psychiater gute Aussichten auf Erfolg einer Entzugstherapie.

Schreckschusspistole war nicht durchgeladen

Während der Beweisaufnahme ging es auch um die Frage, ob ein minderschwerer Fall vorliegt oder nicht. Rechtsanwalt Götz hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass die von seinem Mandanten mitgeführte Schreckschusspistole nicht durchgeladen worden war, sodass aus seiner Sicht ein minderschwerer Fall anzunehmen sei. Dies bedeutet, dass die für schweren Raub vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren unterschritten werden kann. Götz plädierte auf dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug. Der Verteidiger wies zudem auf das umfassende Geständnis des Angeklagten und die verhältnismäßig geringe Summe hin, die er bei dem Überfall erbeutet hatte.

Auch hatte sich der 29-Jährige bei der Wahl der Postfiliale in seinem früheren Wohnort Linter äußerst ungeschickt angestellt. Damit setzte er sich dem Risiko aus, erkannt zu werden. Und tatsächlich: Die Postangestellte sagte als Zeugin vor Gericht aus, dass sie den Räuber als ehemaligen Kunden wiedererkannt habe. Beim Verlassen der Postfiliale soll sich der 29-Jährige nach eigenen Angaben sogar von der Postmitarbeiterin verabschiedet haben.

Staatsanwältin Sabine Hönnscheidt sah hingegen keinen minderschweren Fall und forderte sechs Jahre Freiheitsstrafe. Die Strafkammer folgte in ihrem Urteil der Verteidigung, indem sie den minderschweren Fall als „gerade noch“ gegeben sah, wie Vorsitzende Richterin Sandra Schmidt erklärte.

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