Über drei Verträge und eine Zweckvereinbarung hatte der VG-Rat Loreley bei seiner jüngsten Sitzung abzustimmen
VG-Rat stimmt ab: Von Mittagstisch bis Straßenentwässerung
Das Mittagessen für Schulkinder war unter anderem Thema bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates Loreley. Foto: dpa
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VG Loreley. Das war rekordverdächtig: Gerade einmal eine knappe halbe Stunde dauerte der öffentliche Teil der Sitzung, zu der sich der Verbandsgemeinderat Loreley vor Kurzem in der Sporthalle der Loreleyschule traf. Was vermutlich in erster Linie daran lag, dass die Ratsmitglieder bei den zu fassenden Beschlüssen keinen Diskussionsbedarf mehr sahen:

1 Einig war man sich zum Beispiel darin, rückwirkend zum 31. August dem vorgeschlagenen Vertrag mit der Ortsgemeinde Dachsenhausen zur Nutzung des dortigen Bürgerhauses für die Schulverpflegung zuzustimmen. Zum Hintergrund: Bisher hatten die Kinder der Dachsenhäuser Grundschule, die sich in Trägerschaft der VG Loreley befindet, ihr Mittagessen mangels geeigneter Räumlichkeiten in der Schule im direkt daneben gelegenen kommunalen Kindergarten „Bimmelbahn“ eingenommen. Mit dem zum 1. Juli in Kraft getretenen neuen Kita-Gesetz und seinem Rechtsanspruch auf eine tägliche Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagsverpflegung bleibt nun auch im Kindergarten kein Platz mehr für die Grundschüler. „Außerdem gilt es ja weiterhin die Corona-Abstandsregeln einzuhalten und eine Durchmischung der Gruppen zu vermeiden“, gab Verbandsgemeinde-Bürgermeister Mike Weiland zu bedenken.

Von den infrage kommenden Alternativen habe sich das Bürgerhaus als die beste herauskristallisiert. Der Vertrag regelt nun die Modalitäten wie etwa die Aufgaben der von der Verbandsgemeinde beschäftigten Hauswirtschaftskraft oder die Abrechnung der Kosten und stellt klar, dass eine anderweitige Nutzung des Bürgerhauses – auch, wenn für eine größere Veranstaltung am selben Tag Vorbereitungen getroffen werden müssen – stets Vorrang hat.

Dann müssen die Grundschüler ebenso Lunchpakete mitbringen wie an allen Freitagen: Die Mittagsverpflegung ist auf die Zeit von Montag bis Donnerstag beschränkt. „Nach einem Jahr schauen wir uns die Zahlen an und entscheiden, ob aus dieser Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Dachsenhausen eine Dauerlösung wird“, kündigte Mike Weiland an.

2 Ebenfalls einstimmig stimmte der VG-Rat der durch den Wechsel zum Bürgerhaus erforderlich gewordenen neuen Menülieferungsvereinbarung mit dem Caterer, dem Gasthaus „Zur Rose“ in Miehlen, zu. Sowohl für die Kita- als auch für die Grundschulkinder beträgt der Preis 3,90 Euro pro Essen, wobei die Kita als Hauptabnehmerin die Menüs aussuchen darf.

3 Ein weiteres wichtiges Thema: Wie lässt sich die Trinkwasserversorgung künftig sicherstellen? Handlungsbedarf besteht hier vor allem für den Stadtteil Braubach-Hinterwald, da der dortige, aus den 1930er-Jahren stammende Hochbehälter zwar für die Trinkwasser-, nicht aber für die Löschwasserversorgung ausreicht. Der Hochbehälter Dachsenhausen könnte diese Lücke nur unter erschwerten Bedingungen schließen: Um das Wasser bis nach Hinterwald zu transportieren, wären zusätzliche Druckerhöhungsanlagen und neue Versorgungsleitungen erforderlich. Geplant ist deshalb der Bau eines neuen Hochbehälters Dachskopf auf Dachsenhäuser Gemarkung, der zudem die Trinkwasserversorgung des Krematoriums optimieren soll.

Mehr noch: Mittelfristig soll er den in die Jahre gekommenen Hochbehälter Dahlheim ersetzen und damit die für die Ortsgemeinden Dahlheim, Lykershausen, Prath und den Kesterter Ortsteil Oberkestert befürchteten Trinkwasserprobleme lösen. Und das ist noch nicht alles: Auch die Verbandsgemeinde Nastätten könnte künftig im Rahmen der „interkommunalen Zusammenarbeit“ von dem neuen Hochbehälter profitieren. Dafür galt es nun eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Ihr zufolge obliegt die Projektleitung inklusive der Beauftragung der Planung, Ausschreibung der Arbeiten, Erteilung der Bauaufträge, Beantragung von Fördermitteln und weiteren Schritten der VG Loreley. Die Kosten werden im Verhältnis des zu erwartenden, im Vorfeld schriftlich zu benennenden Wasserbedarfs auf die beiden Verbandsgemeinden aufgeteilt. Der VG-Rat folgte der Empfehlung des Werkausschusses und votierte einstimmig für diese Zweckvereinbarung.

4 „In der Familie“, das heißt innerhalb der Grenzen der VG Loreley, blieb dagegen der vierte und letzte zu fassende Beschluss: Die Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen durch Leitungen und Anlagen der VG-Werke stand auf der Agenda. Dabei geht es nicht zuletzt um die Verteilung der Kosten für Baumaßnahmen, an denen sowohl die Verbands- als auch die betreffende Ortsgemeinde beteiligt ist, sowie der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung. Bisher galten hier noch zwei voneinander abweichende Verträge, die aus der Zeit vor der Fusion der VG Braubach und „alten“ VG Loreley zur neuen Verbandsgemeinde Loreley stammten. Jetzt war zwecks besserer Praktikabilität Vereinheitlichung angesagt. Für den neuen Vertrag habe man größtenteils die Musterverträge des Gemeinde- und Städtebunds übernommen, berichtete Mike Weiland. Um nur auf zwei Punkte des insgesamt 23 Paragrafen umfassenden Werks einzugehen: Die Kosten für die Herstellung oder den Ausbau von Wasser- und Abwasserleitungen in einer bereits existierenden Straße tragen die VG-Werke, während der Bau einer Straße über schon vorhandenen Leitungen zu Lasten der Ortsgemeinde geht.

Von unserer Mitarbeiterin

Ulrike Bletzer

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