Zu den drei Vorhaben, auf die sich das Einzelhandelskonzept fokussiert, gehört der Umzug des sanierungsbedürftigen Bad Emser Rewe-Markts von der Wipsch in die ehemalige Bundeswehrschule in der Alten Kemmenauer Straße. Dass der Rewe-Markt als Nahversorger in der Kurstadt erhalten bleibt, sei sehr wichtig, betont die Stadt Bad Ems dazu. Per Grundsatzbeschluss habe man bereits das Kasernengelände priorisiert und zugleich, unter anderem mit dem Betreiber der Tiefgarage, Gespräche geführt, um die Wipsch städtebaulich zu stärken. Lösungen für eine fußläufige und barrierefreie Erreichbarkeit des Kasernengeländes sollen die Anbindung an die Innenstadt erhalten.
Etwas anders sieht die Sachlage in Nassau aus: Dort will ein Investor auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hermes in der Straße „Zum Woog“ ein Einzelhandelszentrum ansiedeln – ein Vorhaben, mit dem zwei Nassauer Bürger, die sich im Rahmen der Offenlage äußerten, ganz und gar nicht einverstanden sind. Beide kritisieren vor allem, dass das für die Einzelhandelsbebauung vorgesehene Gebiet fast vollständig in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegt.
„Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist es unverständlich, dass nur zwei Monate später der Verbandsgemeinderat dieses Einzelhandelskonzept, inklusive des Bereiches zum Woog, Nassau, fast einstimmig beschließt“, schreibt einer von ihnen in seiner Stellungnahme.
Zudem befürchten beide als Folge der außerhalb des Stadtkerns geplanten Einzelhandelsansiedlung einen hohen Leerstand in der Innenstadt einschließlich des Aus für den dortigen Netto-Markt. Außerdem werde bei der Gewerbegebietserweiterung der westliche Zugang zum Freiherr-vom-Stein-Park zugebaut. Weitere Kritikpunkte: Die Straße Zum Woog sei zu schmal, um den zu erwartenden Verkehr aufzunehmen, und die Lärmbelästigung werde in einem für die Anwohner unzumutbaren Maße steigen.
Das dritte Vorhaben: Der Norma-Markt in Singhofen möchte seine Verkaufsfläche von derzeit 800 auf 1200 Quadratmeter erweitern. Dem stehen allerdings landesplanerische Ziele entgegen, laut derer mehr als 800 Quadratmeter große Verkaufsflächen Kommunen mit mindestens 3000 Einwohnern vorbehalten sind. Ob man in diesem Fall davon abweichen kann, ist mit den zuständigen Landesbehörden zu klären.
Auf besagte „Zielverletzung“ weist auch, neben einer Reihe weiterer Aspekte, die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hin und betont: „Zur Sicherung der Grundversorgung in den kleineren und unterversorgten Gemeinden in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wird eine verstärkte Förderung im Rahmen einer kleinstrukturierten Nahversorgung empfohlen.“ Die Verbandsgemeinde Nastätten wiederum bittet die VG Bad Ems-Nassau, ganz allgemein zu berücksichtigen, dass bei der weiteren Einzelhandelsentwicklung keine Nachteile für das Blaue Ländchen entstehen.
„Die Anregung wird zur Kenntnis genommen“, hieß es dazu, wie auch bei den anderen Einwendungen, im Beschlussvorschlag, dem die Ausschussmitglieder bei drei Enthaltungen zustimmten. Das mag nichtssagend klingen. Aber, wie unter anderem Marlene Meyer (SPD) erklärte: „Die Verbandsgemeinde trifft einen Beschluss, damit die Nassauer, Bad Emser und Singhofener Gremien in die Genehmigungsverfahren einsteigen können. Erst dann werden die Einwände konkret zu überprüfen sein.“ Ob der VG-Rat der Empfehlung des Hauptausschusses folgt, entscheidet er bei seiner Sitzung am Donnerstag, 24. März.
Gleiches gilt für die Satzung „über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau“. Das Mainzer Innenministerium sei dabei, eine neue Rechtsverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge zu erarbeiten, habe den Kommunen aber empfohlen, in einem ersten Schritt ihre Kostensatzungen an die Neuregelungen des Ende 2020 in Kraft getretenen Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) anzupassen, berichtete VG-Bürgermeister Uwe Bruchhäuser.
Das hat die VG Bad Ems-Nassau getan: Laut vorgesehener Satzung schlägt der Einsatz eines Feuerwehrangehörigen mit einem Stundensatz von 40,70 Euro zu Buche, während für die Fahrzeuge zwischen 6 Euro (geländegängiger Transporter) und 528 Euro (große Drehleiter) zu berappen sind.
Auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt, da bis vor Kurzem noch gar kein Thema: Was tut die Verbandsgemeinde für die hier ankommenden Flüchtlingen aus der Ukraine? Da am Wochenende zuvor ein starker Zuzug von Flüchtlingen zu erwarten gewesen sei, habe man am Sonntag das Rathaus geöffnet, damit Mitarbeiter des Sozialamts den Ankömmlingen bei den erforderlichen Formalitäten helfen können, berichtete Bruchhäuser, der dabei selbst mitarbeitete.