Rhein-Lahn-Zeitung
Vertrag über Dauergrabpflege notwendig

Für eine Bestattung in einem Memoriam-Garten muss ein Dauergrabpflegevertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen geschlossen werden. Dieser Vertrag umfasst laut Bürgermeister Ehrenfried Bastian die Grabpflege, das Grabmal und die Sonderkosten über die komplette Laufzeit, die in der Regel 20 Jahre für Urnen und 30 Jahre für Erdreihengräber beträgt.

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