Die Entlastung der stark befahrenen Ortsdurchfahrten von Flacht und Niederneisen ist in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und dort in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Träger der Baulast ist der Bund. Bei dem Projekt handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es eines Raumordnungsverfahrens bedarf.
Lesezeit 1 Minute
Dadurch wird überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Außerdem wird es unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Das Verfahren war im Januar 2015 eingeleitet worden.