Das Urteil im Prozess gegen Martin M., den früheren Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, steht fest.
Aktualisiert am 07. Juni 2024 16:35 Uhr
Der Prozess gegen Martin M., früherer Geschäftsführer der Lebenshilfe Rhein-Lahn gGmbH, ist zu Ende gegangen. Das Urteil lautet drei Jahre. Bewährung gibt es nicht. Eine Untersuchungshaftzeit von rund fünf Monaten wird angerechnet. Der Angeklagte nahm das Urteil umringt von seinen Anwälten Axel Bertram, Matthias von Rymoni Lipinski und Volker Klein im Raum 105 des Landgerichts Koblenz ruhig und offenbar gefasst entgegen.