Eine blutende Nase und eine Prellung des Jochbeins brachte ein Insasse der JVA Diez einem Mithäftling im Oktober 2024 auf dem Gefängnishof bei. Dafür erfolgte vom Diezer Amtsgericht eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
„Der Vorwurf wird vom Angeklagten nicht abgestritten“, eröffnete dessen Verteidigerin zu Beginn der Verhandlung. Der Geschädigte habe sich dem Angeklagten in den Weg gestellt und ihm vorgeworfen, sich in „Dinge“ eingemischt zu haben, die ihn nichts angingen. „Mein Mandant wusste nicht, worum es ging“, so die Anwältin. Als der Geschädigte dann Drohungen ausstieß, habe der Angeklagte zweimal zugeschlagen.
„In manchen Situationen muss man Drohungen ernstnehmen und entsprechend reagieren.“
Der Angeklagte auf die Frage des Richters zu seinen vielen Vorstrafen
Indes wurde von der Verteidigung nicht auf Notwehr plädiert, sondern man wollte lediglich eine Strafmilderung erwirken. Auf einem Video, das im Gerichtssaal vorgeführt wurde, war zu erkennen, wie der Angeklagte seinem Opfer im Anschluss an den ersten Schlag nachsetzte und erneut zuschlug. „Warum gehen Sie ihm auch noch hinterher und schlagen ihn dann noch mal?“, wollte der vorsitzende Richter vom Angeklagten wissen. „Sie sind 29 Jahre alt und haben elf Einträge im Bundeszentralregister.“ „In manchen Situationen muss man Drohungen ernstnehmen und entsprechend reagieren“, erklärte der Angeklagte und führte aus, sein Kontrahent sei Mitglied einer Gruppe innerhalb der JVA, gegenüber der es wichtig sei, keine Schwäche zu zeigen.
Aufgrund einschlägiger Vorstrafen beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Die Verteidigung führte aus: „Mein Mandant fühlte sich bedroht. Es liegen keine schwerwiegenden Verletzungen vor. Ich denke, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten sollte ausreichen.“ Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. „Für mich steht fest, dass Sie provoziert wurden, wobei Sie in der JVA sind, um zu lernen, wie man sich nicht provozieren lässt“, begründete der Vorsitzende das Urteil.