VG Loreley. Einige Löcher sind in der Verbandsgemeinde Loreley immer noch zu stopfen, nachdem Starkregen Ende Mai und Anfang Juni 2016 für zum Teil verheerende Schäden gesorgt hatte. Der Unmut in der Bevölkerung darüber, dass die Beseitigung der Schäden so lange dauert, wächst. Doch das Bauamt der VG beteuert, kontinuierlich an Lösungen zu arbeiten. Denn die Rechtslage war und bleibe kompliziert.
Aktualisiert am 14. Juni 2018 12:01 Uhr
Bei den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen scheint die Zuständigkeit, wer für die Schäden aufkommen muss, eine schwierige Rechtsfrage zu sein, die von Behörden bei Land, Kreis und VG geklärt werden muss. Grundsätzlich stufen Behörden alle Gewässer ein: Zur ersten Ordnung gehören Bundeswasserstraßen wie der Rhein.