Rhein-Lahn. Volle 19 Seiten füllt die Auflistung der öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten, die Landrat Jörg Denninghoff im Laufe des Jahres 2023 übernommen hat oder von Amts wegen ausfüllen musste.
Als Kommunalbeamter auf Zeit ist der Kreischef dazu verpflichtet, einmal jährlich öffentlich über Art und Umfang seiner innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen zu berichten.