Rhein-Lahn-Zeitung
Temporäre Sperrungen auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen sind möglich

Bislang existiert in Deutschland kein generelles bundesweites Fahrverbot für Motorräder, das beispielsweise an Sonn- und Feiertagen gilt. Allerdings gibt es im Bundesgebiet bestimmte Regionen, die Streckensperrungen für Motorräder ausgesprochen haben. Hierbei handelt es sich um ortseigene Regelungen, die entweder ein Motorradfahrverbot an Sonn- und Feiertagen oder Vollsperrungen etablieren. Ein totales oder zeitweises Motorradfahrverbot kann auf bestimmten Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen gelten. Die jeweiligen Verbote reagieren entweder auf Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen oder sollen Unfälle auf betroffenen Strecken verhindern, in die vermehrt Motorräder verwickelt waren. (Quelle: www.bussgeldkatalog.org/

motorradfahrverbot) red

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