Rhein-Lahn
Teils stattliche Summen: So viel Steuern zahlen Frauchen und Herrchen im Rhein-Lahn-Kreis
Rekordeinnahmen bei Hundesteuer
Zwischen 19 und 120 Euro liegt die Spanne, die Hundehalter im Rhein-Lahn-Kreis an Steuern entrichten müssen. Bei als gefährlich eingestuften Hunden kann es schon mal bis zu 1000 Euro kosten.
Thomas Warnack. picture alliance/dpa

Er ist nur das zweitbeliebteste Haustier der Deutschen, und doch kostet der Hund seine Besitzer mitunter stattliche Summen. Jedes Jahr müssen Frauchen und Herrchen unter anderem auch Steuern für ihre Vierbeiner zahlen. Wie viel, das setzt jede Kommune im Rhein-Lahn-Kreis für sich fest - und der Betrag schwankt ordentlich.

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Nur 19 Euro Steuern im Jahr kostet ein Hund in den Ortsgemeinden Buch und Kehlbach in der VG Nastätten – ein Schnäppchen im Vergleich zu 120 Euro, die die Gemeinde Reichenberg in der VG Loreley dem Hundebesitzer abknöpft. So weit reicht die Spanne der erhobenen Hundesteuern. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, müssen die Besitzer bis zu 1000 Euro wie in Oberfischbach in der VG Aar-Einrich auf den Tisch legen, während andere Gemeinden keine Extrasteuer für sogenannte Kampfhunde erheben. Hier ein Überblick über die höchsten und niedrigsten Steuersätze in den VGs:

VG Aar-Einrich: Mit durchschnittlich 52,32 Euro bittet die VG Aar-Einrich ihre Hundebesitzer vergleichsweise bescheiden zur Kasse. Während in Berghausen und Roth 40 Euro im Jahr fällig werden, fordert Berndroth 75 Euro für den ersten, 100 für den zweiten und gar 200 Euro für den dritten Hund im Haushalt. Gefährliche Hunde kosten in der VG im Schnitt 468,52 Euro, wobei Burgschwalbach und Schiesheim gar keine gesonderte Steuer dafür erheben, Oberfischbach jedoch bereits für den ersten Listenhund 1000 Euro kassiert.

VG Diez: Ähnliche Hundesteuerhebesätze finden sich in der VG Diez. Im Schnitt müssen Besitzer hier jährlich 50,96 Euro berappen. Am wenigsten fordern Charlottenburg, Holzheim, Isselbach, Langenscheid, Scheidt und Steinsberg mit 40 Euro für den ersten Hund und bis zu 60 Euro. Die Stadt Diez berechnet 80 Euro und ist somit der Spitzenreiter in der VG. Holzheim bittet die Besitzer von gefährlichen Hunden mit bescheidenen 320 Euro zur Kasse, 700 werden in Eppenrod fällig. Hier liegt der Schnitt bei 589,04 Euro.

VG BEN: Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bittet ihre Hundebesitzer im Vergleich zu den anderen VGs recht kräftig zur Kasse. Im Schnitt werden 58,92 Euro für den ersten Hund fällig. Recht weit auseinander gehen die Hundesteuerhebesätze der Gemeinden. In Attenhausen zahlen Hundebesitzer 25 Euro für den ersten und 40 für den zweiten Hund. Bad Ems und Nassau sind hingegen Spitzenreiter mit 96 Euro. Für gefährliche Hunde erheben Attenhausen und Winden 250 Euro, die beiden größten Städte in der VG Bad Ems und Nassau führen auch hier die Liste mit jeweils 720 Euro an. Nievern hingegen verzichtet auf eine gesonderte Steuer für gefährliche Hunde.

VG Loreley: Die Gemeinden der Verbandsgemeinde am Mittelrhein liegen mit 76,40 Euro eher im oberen Schnitt des Kreises. Dabei kassiert Dörscheid mit 54 Euro (120 Euro für den zweiten Hund) eher wenig im Vergleich zu Kreisspitzenreiter Reichenberg mit 120 Euro (160 Euro für den zweiten Hund). Bei gefährlichen Hunden ist man in Reichenberg bescheidener und fordert 450 Euro. Braubach greift mit 840 Euro kräftiger zu.

Lahnstein: Die Stadt an Lahn und Rhein langt bei der Hundesteuer im Vergleich zu den Verbandsgemeinden im Kreis am meisten zu. 105 Euro werden für den ersten, 150 Euro für den zweiten und 200 Euro für jeden weiteren Hund fällig. 630 Euro müssen Besitzer von gefährlichen Hunden berappen.

VG Nastätten: Mit durchschnittlich 26,72 Euro verschont die VG Nastätten ihre Hundehalter am stärksten im Kreis. So berechnen die Gemeinden Buch und Kehlbach nur 19 Euro Hundesteuer im Jahr. 37 Euro werden für den zweiten, 74 Euro für den dritten Hund fällig. Welterod kassiert für gefährliche Hunde mit 150 Euro am wenigsten, Strüther zahlen für ihren sogenannten Kampfhund 500 Euro. Gleich acht Gemeinden – Bogel, Buch, Holzhausen, Kehlbach, Marienfels, Niederwallmenach, Obertiefenbach und Rettershain – verzichten komplett auf eine gesonderte Steuer für gefährliche Hunde.

Was ist ein gefährlicher Hund?

Als gefährlich gelten im Sinne des § 1 Landeshundegesetz (LHundG) Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen. Laut der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gelten darüber hinaus als gefährliche Hunde Tiere, die sich als bissig erwiesen haben, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. Die Beißstatistik 2023 in Rheinland-Pfalz führen laut einer Übersicht der ADD aktuell Mischlinge an (60 Menschen und 41 Hunde verletzt), gefolgt vom Schäferhund (34 Menschen und 31 Hunde verletzt, 6 Hunde getötet), und Rottweiler (27 Menschen und 14 Hunde verletzt, 2 Hunde getötet). An vierter Stelle folgt der Labrador-Mix (18 Menschen und 19 Hunde verletzt, 2 Hunde getötet).

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