Stadt St. Goarshausen lässt Aussichten auf Erfolg im Streit mit Pächter der Loreleybühne prüfen
Streit um Loreleybühne: Wird jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden?
Streit um die Loreleybühne: Wird jetzt der Bundesgerichtshof eingeschaltet?
Karin Kring

Der gerichtliche Streit zwischen der Stadt St. Goarshausen und dem Pächter der Loreleybühne, der Loreley Venue Management, ist noch nicht zu Ende. Die Stadt will nun prüfen lassen, ob sie in dieser Sache vor den Bundesgerichtshof zieht.

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Streit um die Loreleybühne: Wird jetzt der Bundesgerichtshof eingeschaltet?
Karin Kring

Wie Stadtbürgermeister Nico Busch mitteilt, wurde dieser Beschluss in der jüngsten Ratssitzung gefasst. Da eine Revision des Urteils durch das Oberlandesgericht Koblenz, das kürzlich verkündet wurde, eine Revision nicht zulässt, hat die Stadt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zu erheben. Die Frist hierfür betrage einen Monat.

Die Mehrheit des Stadtrates habe beschlossen, jetzt durch einen speziellen BGH-Anwalt die Erfolgsaussichten für die Nichtzulassungsbeschwerde prüfen zu lassen. „Ob das Verfahren durchgezogen wird“, so der Stadtbürgermeister, „ist einem weiteren Beschluss – in Kenntnis der Bewertung durch den Anwalt – vorbehalten.“ Im Streit geht es um nicht gezahlte Pacht auf der einen Seite und beanstandete Mängel an der Bühne als Begründung für Nichtzahlung der Pacht auf der anderen Seite.

Das Koblenzer Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil einerseits den Pächter aufgefordert, ausstehende Pacht zumindest teilweise zu zahlen, die beanstandeten Mängel andererseits sollen von der Stadt St. Goarshausen als Eigentümer behoben werden. Weitere Klagen, in denen es unter anderem um aus Sicht der Stadt nicht genehmigte Unterverpachtungen geht, sind bei Gericht anhängig.

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