Pächterin Loreley Venue Management GmbH muss Teilbetrag nachzahlen - Räumungsklage der Stadt St. Goarshausen wird abgewiesen: Streit um die Loreleybühne: Oberlandesgericht fällt endgültiges Urteil
Pächterin Loreley Venue Management GmbH muss Teilbetrag nachzahlen - Räumungsklage der Stadt St. Goarshausen wird abgewiesen
Streit um die Loreleybühne: Oberlandesgericht fällt endgültiges Urteil
Eine wichtige Entscheidung für zwei Kontrahenten, die sich seit mehr als zwei Jahren vor Gericht streiten: Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Schlussurteil im Rechtsstreit um die Loreleybühne verkündet. Beide Seiten, sowohl die Pächterin als auch die Stadt St. Goarshausen, müssen Zugeständnisse machen.
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Die 60 Seiten umfassende Urteilsschrift liest sich ein wenig wie ein Kompromiss. Der fünfte Senat beim Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass die Beklagte – die Loreley Venue Management GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ulrich Lautenschläger – an die Klägerin (die Stadt St.