Es geht ums Geld. Die Loreley Venue, vertreten durch ihren Geschäftsführer Ulrich Lautenschläger, hat seit einigen Jahren keine oder zumindest nicht die volle vereinbarte Pacht für die Loreleybühne an die Stadt gezahlt. Aktuell geht es um eine Summe von 184.000 Euro, gerechnet bis Ende 2019, die ausstehe. Die Loreley Venue begründet die Einbehaltung der Zahlung damit, dass die Bühne zahlreiche Mängel aufweise, die Sanierung nicht so erfolgt sei, wie zugesagt wurde, Toiletten und Garderoben noch immer fehlten.
Ein angestrebtes Mediationsverfahren zwischen Stadt und Pächter war gescheitert. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Stadt den Pachtvertrag, der eigentlich bis 2030 läuft, gekündigt. Lautenschläger, der die Bühne bis Ende November räumen soll, hält die Kündigung für unrechtmäßig und will nicht gehen. Die Stadt hat Klage eingereicht, seither beschäftigt der Streit Anwälte und Gericht.
Am Donnerstagmorgen trafen sich die Kontrahenten vor dem Koblenzer Landgericht: Nico Busch, gerademal seit zwei Wochen neu im Bürgermeisteramt, und Rechtsanwalt Walter Metternich sowie auf der anderen Seite Ulrich Lautenschläger und Rechtsanwalt Andreas Schardt. Das erste Wort hatte der Vorsitzende Richter Hans-Peter Hoersch, der das Treffen mit einem fast schon dringlichen Appell eröffnete.
Es stelle sich erneut die Frage, ob man nicht doch noch einmal ein Mediationsverfahren anstrebe, so der Richter, „ein über die aktuelle Pandemie hinausgehender Stillstand der Loreleybühne kann doch nicht im Interesse der beiden Parteien sein. Sie sollten noch einmal darüber nachdenken.“ Er verwies auch darauf, dass man sich vertraglich über einen so langen Zeitraum miteinander verbunden habe und dass man in der aktuellen Pandemie nur schwer einen neuen Pächter finden werde.
Für Nico Busch durchaus eine Option, allerdings erklärte er, dass er dies nicht entscheiden könnte, dafür müsse er das 16-köpfige Gremium des Stadtrates hinter sich haben. „Aktuell will der Stadtrat keine Mediation“, sagte Busch, „ich will das Thema aber noch einmal im Rat ansprechen.“
Aktuell sorge die Stadt sich um das bestehende Insolvenzrisiko – die Gefahr, dass der Pächter möglicherweise und auch mit Blick auf die weitere coronabedingte Entwicklung in der Veranstaltungsbranche gar nicht mehr zahlen könne. Sein Vorschlag an die Gegenseite war daher parallel zum Mediationsverfahren die Hinterlegung einer entsprechenden Bankbürgschaft durch den Pächter.
Ein Vorschlag, den Ulrich Lautenschläger erst mit seinem Anwalt beraten musste. Es folgte eine Sitzungsunterbrechung. „Sie werden verstehen, dass wir nach Corona jetzt keine 184.000 Euro bereitstellen können“, argumentierte Schardt danach. Ein Insolvenzrisiko bestehe. Einzige Chance sei, dass das Konzertprogramm für 2021 wie geplant laufen könne. Dann könne man wieder über Zahlungen sprechen.
Schardt wies aber auch darauf hin, dass Lautenschläger im August einen Teilbetrag der ausstehenden Pacht gezahlt habe und vor allem, dass die Loreley Venue 320.000 Euro in den Topf geworfen und sich damit an den Kosten für die Sanierung der Bühne beteiligt habe. „Das heißt, die Stadt hat also schon eine Menge Geld bekommen. Wir“, so Schardts Vorschlag zur Güte, „würden uns freuen, wenn die Stadt sich zeitnah mit uns an einen Tisch setzen und unterhalten würde.“
Auch Richter Hoersch versuchte es noch einmal: „Wenn die Stadt diesen Prozess verliert, dann hat sie auf Jahre einen Pächter, mit dem sie in Hader liegt.“ Und: „Bis jetzt ist in diesem Prozess noch nicht mit Dreck geworfen worden. Aber das wird kommen“, so seine klaren Worte. Sein Vorschlag: Alles tun, um die Zwistigkeiten aus dem Weg zu räumen.
Fast schien es schon, als würde man sich gleich über die Tische hinweg die Hand reichen – wäre da nicht noch eine Sache offen gewesen. Lautenschläger hatte in der Vergangenheit immer wieder beteuert, er habe keine Kündigung erhalten. Und tatsächlich, so stellte sich heraus, war das entsprechende Schreiben ihm – warum auch immer – offenbar nicht zugestellt worden. Das holte jetzt in der Verhandlung Rechtsanwalt Metternich nach, indem er Lautenschläger das Schriftstück persönlich und unter Zeugen überreichte. Eine Formalie. Aber keine Kehrtwende im insgesamt positiven Tenor der Verhandlung.
„Wir können uns zusammensetzen“, sagte Busch im Anschluss an den Gerichtstermin, „es muss aber bei den Gesprächen ein für uns vertretbares Risiko dabei herauskommen.“ Die Entscheidungen, die er und der Stadtrat treffen, müssten auch von den Bürgern der Stadt St. Goarshausen mitgetragen werden. Zufrieden mit dem Verlauf des Treffens zeigte sich auch Rechtsanwalt Schardt, der von einem positiven Verhandlungsverlauf sprach, der hoffen lasse. Jetzt bleibt ein wenig Zeit. Am 13. Januar ist der nächste Termin in Sachen Stadt St. Goarshausen/Loreley Venue Management anberaumt.