Stadtrat beschloss höhere Hebesätze"unter Protest"
Steuern in Nastätten steigen '23: Stadtrat beschloss höhere Hebesätze „unter Protest“

Nastätten. Eine von den unangenehmen Entscheidungen, die der Stadtrat von Nastätten in der letzten Sitzung des Jahres fällen musste, war die Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2023. Und Anpassung bedeutet in diesem Fall: Anhebung.

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Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes RLP wird ab 2023 die Ermittlung der Steuerkraftzahlen der Kommunen neu geregelt. Dabei wird bei den Realsteuern die jeweilige Grundzahl mit einem einheitlichen Nivellierungssatz multipliziert. Die Höhe der Nivellierungssätze orientiert sich künftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt. Sie betragen ab 2023 bei der Grundsteuer A (gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 345 Prozent der Grundzahl, bei der Grundsteuer B (für gewerbliche und private Grundstücke) 465 Prozent der Grundzahl und bei der Gewerbesteuer 380 Prozent der Grundzahl. Die Verwaltung empfahl, dies ebenso festzusetzen, da ansonsten bei der Berechnung der an Kreis und Verbandsgemeinde zu zahlenden Umlagen eine höhere Steuerkraft zugrunde gelegt wird, als sie tatsächlich vorhanden ist. Es müssten also Umlagen auf nicht erhobene Steuern gezahlt werden. Bürgermeister Marco Ludwig (SPD) fügte hinzu, dass auch Fördergelder nur fließen, wenn die Gemeinde vorher alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hat. „Wenn man also Förderungen haben will, muss man diese Anpassungen vornehmen. Das tut man gerade zu dieser Zeit nicht gerne, aber es gibt keine Alternative.“ Auch Martin Gasteyer von der CDU stimmte dem zu: „Wir können es uns nicht leisten, Nein zu sagen, aber wir tun es nicht gerne.“ So beschloss der Stadtrat die Anhebung der Realsteuerhebesätze in der vorgeschlagenen Höhe einstimmig, aber „unter Protest“. to

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