Vorausgesetzt, sie haben sich nicht noch im nicht öffentlichen Teil die Köpfe heiß geredet, dürfte diese Ratssitzung als eine der kürzesten, wenn nicht gar als die kürzeste überhaupt in die Geschichte der Stadt Lahnstein eingehen. Nach gerade einmal 18 Minuten war der öffentliche Teil der Veranstaltung zu Ende – und das, obwohl es ein Thema nachträglich noch auf die Tagesordnung geschafft hatte. Diskussionen? Fehlanzeige.
Radfahrer und Fußgänger sollen nicht mehr über die Rudi-Geil-Brücke
Geschuldet war dies wohl vor allem dem Umstand, dass die Vorberatung in den Ausschüssen keinerlei Fragen offen ließ. Beispielsweise im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung: Er hatte sich im Vorfeld insbesondere mit zwei Vorhaben beschäftigt, die in engem Zusammenhang mit Bundesgartenschau 2029 stehen. So sollen die Bugabesucher – und natürlich auch die Einwohner von Lahnstein – eine als Fußgänger- und Radfahrerbrücke gestaltete Lahnquerung nutzen können, anstatt sich dem Verkehr auf der viel befahrenen Rudi-Geil-Brücke aussetzen zu müssen.
Das Problem: Die davon betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung und, zu einem geringeren Teil, der Landesgewässerverwaltung. Die stellen die Grundstücke zwar zur Verfügung, sind aber für den Bau einer Lahnquerung logischerweise nicht zuständig. Damit die Arbeiten für den Bau des Geh- und Radwegs über die Hafenmole sowie der Brückenbau selbst beginnen können, hatte die Stadt Lahnstein deshalb im April beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) einen Antrag auf Übertragung der Straßenbaulast gestellt. Diesem musste der Stadtrat jetzt noch zustimmen – was denn auch einstimmig geschah.
Spatenstich ist für 2026 geplant
Gleiches gilt für den Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, ohne das der Bau der Lahnquerung ebenfalls nicht an den Start gehen kann. Auch hier ging es im Prinzip darum, den Antrag nachträglich abzusegnen. Denn, wie es in der betreffenden Sitzungsunterlage heißt: „Ein Vorabzug des Feststellungsentwurfs liegt der Planfeststellungsbehörde des LBM zur Prüfung bereits vor.“
Der Spatenstich ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Bis 2027, spätestens aber zur Buga 2029 soll das 330 Meter lange, voraussichtlich rund 5 Millionen teure Bauwerk, das vom Hafenköpfchen in Oberlahnstein nach Niederlahnstein führt und auf dem Gelände des jetzigen Wohnmobilstellplatzes „Am Kränchen“ endet, fertig sein.
Buga gibt auch Anstoß für Neugestaltung des Rheinufers
Auch für die geplante Neugestaltung des Rheinufers zwischen der Stolzenfelsstraße und der Gemarkungsgrenze zu Koblenz hat die bevorstehende Buga den Anstoß gegeben. Im Mittelpunkt: die durchgängige barrierefreie Neuordnung des kombinierten Geh- und Radwegs. „Die vorhandene Wegeführung ist baulich überaltert und genügt weder heutigen verkehrlichen noch gestalterischen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen“, heißt es in der Sitzungsunterlage. Und: „Idealerweise erfolgt künftig eine klare Trennung zwischen Geh- und Radweg.“
Aber auch auf einigen anderen Projekten wie zum Beispiel dem Erhalt der ortsbildprägenden Walnussbaumallee liege bei der Rheinufer-Neugestaltung das Augenmerk. Insgesamt umfasst das Planungsgebiet eine Fläche von rund 22.000 Quadratmetern. Für die Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen, vermessungstechnische Leistungen, landschaftspflegerischer Begleitplan, faunistischer und floristischer Fachbeitrag, digitale Eingabe in das KomOn-Serviceportal Rheinland-Pfalz) ist ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erforderlich. Einstimmig beauftragte der Stadtrat die Verwaltung damit, dieses in die Wege zu leiten.
Bund fördert bis zu 75 Prozent – und bei finanzschwachen Gemeinden noch mehr
Bleibt noch die Frage nach den Kosten: Für den Ausbau des kombinierten Geh- und Radwegs sind im Haushalt 2025 rund 727.000 Euro, im Haushalt des darauffolgenden Jahres etwa eine Million Euro eingestellt. Gut zu wissen für die Stadt Lahnstein: Der Bund bezuschusst den Ausbau kommunaler Radwegenetze mit hohen Summen. Laut Sitzungsunterlage lag die Förderquote bislang bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben – bei finanzschwachen Gemeinden auch darüber hinaus.