Niveau liegt sogar über dem geplanten Nivellierungssatz des Landes
Stadt passt Hebesätze an: Steuern in Bad Ems gehen rauf
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Daniel Karmann. DPA

Bad Ems. Im kommenden Jahr müssen viele Bürger der Stadt tiefer in die Tasche greifen, denn der Bad Emser Stadtrat hat beschlossen, die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A (agrarisch) und B (baulich) sowie die Gewerbesteuer zu erhöhen. Das Niveau liegt sogar über dem geplanten Nivellierungssatz des Landes.

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Hintergrund ist die Reform des Kommunalen Finanzausgleiches. Ende 2020 nämlich urteilte der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz, dass der bisherige Kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Jetzt will das Land die Nivellierungssätze anheben und festsetzen, damit die unterschiedlich hohen kommunalen Hebesätze vergleichbar sind.

Konkret bedeutet das: Die Nivellierungssätze für die Grundsteuer A steigen von 300 auf 345 Prozent, für die Grundsteuer B, die für Eigenheimbesitzer und Mieter relevant ist, von 365 auf 465 Prozent und für die Gewerbesteuer von 365 auf 380 Prozent. Das bringt die Kommunen in Zugzwang.

Entsprechend hat nun die Stadt Bad Ems reagiert und die Anhebung der Steuerhebesätze beschlossen: Die Grundsteuer A steigt demnach um insgesamt 45 Prozentpunkte von 353 auf 398. Bei der Grundsteuer B geht es um 100 Prozentpunkte rauf, nämlich von 423 auf 523. Die Gewerbesteuer steigt von 409 auf 444 Prozentpunkte, 35 Punkte also.

Was bedeutet das am Ende des Jahres fürs Portemonnaie der Grundstückseigentümer? Legt man ein Areal von 243 Quadratmetern (reales Beispiel) mit Einfamilienhaus zugrunde, dann wurde in Bad Ems hierfür bislang 219,28 Euro an Grundsteuer B fällig. Mit dem neuen Hebesatz müssen 271,12 Euro bezahlt werden, also knapp 52 Euro im Jahr mehr als zuvor.

Bei einem Geschäftsgrundstück, im Beispiel von einer Größe von 717 Quadratmetern, erhöht sich die zusätzliche Belastung am Jahresende um gut 261 Euro, denn wer in Bad Ems bislang 1105,13 Euro dafür an Grundsteuer B berappte, zahlt nun 1366,39 Euro.

Seit 2019 hat die Stadt Bad Ems schrittchenweise die Grundsteuer angehoben (davor waren die Hebesätze über mehrere Jahre unverändert) – in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 5 Prozentpunkte, was aber bei Weitem nicht reichte, um den maroden Haushalt zu sanieren. Deswegen beschloss der Rat damals, die Hebesätze für 2021 um 30 Prozentpunkte anzuheben und in jedem Folgejahr noch einmal 3 Prozentpunkte heraufzugehen. Im Vergleich dazu sind die aktuellen Erhöhungen drastisch. Stadtbürgermeister Oliver Krügel: „Die Kommunen müssen mindestens den Nivellierungssatz erheben.“ Bei jedem künftigen Förderantrag müsse die Kommunalaufsicht ihre Zustimmung geben, und diese werde sie verwehren, wenn die Steuerhebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen.

Aber: Mit der Erhöhung liegt die Stadt über den vom Land geplanten Nivellierungssätzen, was FWG-Fraktionssprecher Bernd Hewel scharf kritisierte. Die FWG hatte sich auch in der Vergangenheit immer wieder gegen Steuererhöhungen ausgesprochen. „Der Nivellierungssatz ist Basis für die Umlage. Der kleine Puffer bis zu unserem Steuersatz verbleibt voll bei der Stadt“, so Krügel später auf Anfrage unserer Zeitung.

Gern gaben auch die anderen Ratsmitglieder nicht ihr „Okay“ zu der Mehrbelastung in einer Zeit, in der jeder ohnehin tiefer in die Tasche greifen müsse. Trotzdem brachte das Gremium die Steuererhöhung bei vier Gegenstimmen auf den Weg. „Heute tut's weh, morgen haben wir alle davon was Besseres“, brachte Petra Spielmann (Bündnis 90/Die Grünen) die vorherrschende Einschätzung des Rates auf den Punkt. Michaela Cetto

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