Bad Ems. Im kommenden Jahr müssen viele Bürger der Stadt tiefer in die Tasche greifen, denn der Bad Emser Stadtrat hat beschlossen, die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A (agrarisch) und B (baulich) sowie die Gewerbesteuer zu erhöhen. Das Niveau liegt sogar über dem geplanten Nivellierungssatz des Landes.
Hintergrund ist die Reform des Kommunalen Finanzausgleiches. Ende 2020 nämlich urteilte der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz, dass der bisherige Kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Jetzt will das Land die Nivellierungssätze anheben und festsetzen, damit die unterschiedlich hohen kommunalen Hebesätze vergleichbar sind.