Nach Erlass des Gerichtshofs
Stadt Limburg stellt beim Kreis Antrag zum Taubentöten
Eine Stadttaube schaut aus sicherer Entfernung auf den Neumarkt in Limburg.
Stefan Dickmann

Ob Stadttauben in Limburg getötet werden dürfen, darüber entscheidet demnächst die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Limburg-Weilburg. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.

Es war der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer (SPD), der im Gespräch mit dieser Zeitung vor fünf Wochen den Hinweis gab: Auch die Stadt Limburg könne beim Landkreis eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesartenschutzverordnung beantragen, um im Falle eines positiven Bescheids einen Schädlingsbekämpfer mit dem Töten von Stadttauben beauftragen zu dürfen.

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