Eine Stadttaube schaut aus sicherer Entfernung auf den Neumarkt in Limburg. Stefan Dickmann
Ob Stadttauben in Limburg getötet werden dürfen, darüber entscheidet demnächst die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Limburg-Weilburg. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
Es war der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer (SPD), der im Gespräch mit dieser Zeitung vor fünf Wochen den Hinweis gab: Auch die Stadt Limburg könne beim Landkreis eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesartenschutzverordnung beantragen, um im Falle eines positiven Bescheids einen Schädlingsbekämpfer mit dem Töten von Stadttauben beauftragen zu dürfen.