Auskunft der Landesregierung
Soll Mittelrhein ausgerechnet zur Buga vertieft werden?
Die Landesregierung plant eine Vertiefung des Mittelrheins. Diese soll 2030 in Angriff genommen werden.
Sascha Ditscher

Eine Aussage der Landesregierung, die Mittelrheinvertiefung soll 2030 abgeschlossen sein, ließ aufhorchen. Bauarbeiten im Rhein mitten zur Buga 2029? Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern stellte dazu eine Kleine Anfrage. Das sind die Antworten.

Soll der Rhein ausgerechnet während Bundesgartenschau 2029 vertieft werden? Dies ließ zumindest die Aussage der Landesregierung annehmen, die eine Fertigstellung der Mittelrheinvertiefung im Jahr 2030 in Aussicht stellte. Das nahm Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern zum Anlass, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen.

„Die Hauptbauphase läge wohl auch zeitgleich mit der Bundesgartenschau 2029, die für einen weiten Abschnitt des Mittelrheintals vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: In welchem Zeitraum wird an welchen Stellen des Rheins die Bauphase der Mittelrheinvertiefung stattfinden?“

Dazu gibt Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, in ihrer Antwort zumindest für den Buga-Zeitraum Entwarnung: „Nach dem aktuellen Projektablaufplan der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Planung und baulichen Umsetzung des Vorhabens ,Abladeoptimierung der Fahrrinnen im Mittelrheintal’ ist die Bauphase im Zeitraum 2030 bis 2033 vorgesehen.“ Dann soll mit dem Teilabschnitt 3 (Jungferngrund – Geisenrücken) begonnen werden, um im Anschluss Teilabschnitt 2 (Lorcher Werth – Bacharacher Werth) sowie Teilabschnitt 3 (Oestrich – Kemptener Fahrwasser) anzugehen. Derzeit erstelle man sukzessive die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. „Die konkreten baulichen Maßnahmen sind daher noch Gegenstand abschließender Planungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)“, heißt es in dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums, das unserer Zeitung vorliegt.

Lärmbelästigung während der Arbeiten im Rhein

Auf die Frage, ob und zu welchen Einschränkungen es bei der Schifffahrt kommen könnte, heißt es weiter: „Es ist seitens der WSV geplant, Einschränkungen für die Schifffahrt weitestgehend zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren. Auf kürzeren Distanzen wird für die Schifffahrt gegebenenfalls kein Begegnungsverkehr möglich sein.“

Doch welche Folgen hätten die Arbeiten im Rhein für die Anwohner? Schließlich sind diese bereits der Lärmbelastung durch die Bahn ausgesetzt. Auch dazu bezieht das Ministerium auf die Anfrage von Wefelscheid Stellung. Die Andienung der Baustelle solle demnach im Wesentlichen vom Wasser aus erfolgen, wobei die Bauarbeiten vorzugsweise tagsüber durchgeführt werden. „Unmittelbar vor Baubeginn ist eine umfassende Information, insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner, zu den zu erwartenden Belästigungen durch Baustellenverkehr und Baulärm vorgesehen. Für das Projekt wurde ein Lärmgutachten beauftragt, dessen Ergebnisse unter anderem dazu dienen, Belästigungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.“ Auch im Bezug auf die Buga erwartet das Ministerium aufgrund des derzeitigen Projektablaufplanes dementsprechend keine Beeinträchtigung der Bundesgartenschau 2029.

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