Gerichtsverhandlung in Diez
Schwarzarbeit, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen?
Vorwurf der Schwarzarbeit ließ sich nicht aufrechterhalten.
Christin Klose. dpa-tmn

In welchem Maße sich ein Vater der Unterhaltspflicht gegenüber seiner lebenden, minderjährigen Tochter entzog, darum ging es letzten Mittwoch am Diezer Amtsgericht.

Ein 52-jähriger Duisburger entzog sich der Unterhaltspflicht gegenüber seiner heute 17-jährigen, in Diez lebenden Tochter, laut Anklage, indem er einer Schwarzarbeit nachging, anstatt einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Zudem hatte er eine Erbschaft verschwiegen. Dadurch sollte er die Unterhaltsvorschusskasse, also den Staat, geschädigt haben, der für den scheinbar arbeitslosen Mann eingesprungen war. Dies brachte dem gebürtigen Ostdeutschen eine Anklage gemäß § 170 StGB vor dem Amtsgericht Diez ein.

Ein Kriminalpolizist, der die Wohnung des Angeklagten durchsucht hatte, erklärte im Zeugenstand: „Im Rahmen der Durchsuchung fanden wir sachdienliche Hinweise wie Nachweise über mehrere Urlaubsbuchungen, Notizen über erfolgte Arbeitsaufträge, ein Kaufvertrag über einen Mercedes und sehr viel Werkzeug sowie Bargeld in Höhe von 4100 Euro, die angeblich aus einer Erbschaft stammten“. „Wo fanden Sie das Geld?“, wollte der Richter noch wissen. „Im Schlafzimmer des Angeklagten“, lautete die Antwort.

Zu keiner Zeit in der Schwarzarbeit aktiv

Der Anwalt des Angeklagten bestritt den Vorwurf der Schwarzarbeit seines Mandanten: „Die Vorwürfe sind nicht richtig. Er ging zu keinem Zeitpunkt einer Schwarzarbeit nach.“ Der vorsitzende Richter wandte sich direkt an den Angeklagten: „Bei Ihnen wurden 4100 Euro gefunden, Sie sagen zwar, Sie hätten eine Erbschaft in Höhe von 10.000 Euro gemacht, aber Unterhaltsverpflichtungen gehen allen anderen vor.“ Der wegen gemeinschaftlichem Betrug vorbestrafte Mann erklärte in breitem Sächsisch, er habe sein Leben mittlerweile im Griff und wolle auch der Unterhaltspflicht wieder nachkommen, zumal die 17-jährige Tochter schwanger sei. „Ich weiß, die kenne ich, die saß auch schon bei mir auf der Anklagebank“, unterbrach ihn der Vorsitzende.

„Sie haben das Geld für alles Mögliche ausgegeben, nur nicht für den Unterhalt. Das geht so nicht!“
So urteilte der Richter.

Auch die 47-jährige Ex-Frau und Mutter der gemeinsamen Tochter sagte im Zeugenstand aus: „Er hat nach unserer Trennung 2011 noch nie Unterhalt gezahlt. Er hat seiner Tochter aus dem Gefängnis die tollsten Briefe geschrieben, dass er sich um sie kümmern will, wenn er wieder draußen ist.“ Dies sei aber nie passiert, so die Zeugin.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Im Laufe des Prozesses nahm die Staatsanwaltschaft Abstand vom Vorwurf der Schwarzarbeit, die nicht hinreichend nachzuweisen sei. Jedoch: „Der Angeklagte hat Geld aus einer Erbschaft erhalten und trotzdem keinen Unterhalt entrichtet. Ihm zulasten sprechen seine 23 Einträge im Bundeszentralregister. Ich halte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie die Einziehung der 4100 Euro für angemessen“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie die Einziehung der durch die Polizei aufgefundenen 4100 Euro und als Bewährungsauflage über die Dauer von drei Jahren eine monatliche Geldauflage in Höhe von 100 Euro zu zahlen an die Unterhaltsvorschusskasse. „Sie haben das Geld für alles Mögliche ausgegeben, nur nicht für den Unterhalt. Das geht so nicht!“, stellte der Vorsitzende in seinem Urteilsspruch klar.

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