Frühere Ablehnung des Bürgerentscheids über 5G-Mobilfunkmast hat weiter Bestand
Schönborn muss BI Gerichtskosten erstatten
Wer von Schönborn aus die Straße in Richtung Hof Schauferts nimmt, der sieht nicht weit vom Ortsausgang entfernt auf der rechen Seite den Auberg und damit den designierten Standort für den umstrittenen 5G-Mobilfunkmast. Foto: Johannes Koenig
Johannes Koenig

Schönborn. 5566,31 Euro: Diese Summe musste die Ortsgemeinde Schönborn nach einem Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz an die örtliche Bürgerinitiative (BI) zahlen. Was der langen Kontroverse rund um den Bau eines 5G-Mobilfunkmastes am Schönborner Auberg ein weiteres Kapitel hinzufügt. Nun wurde in den vergangenen Monaten um die Deutungshoheit gerungen und welche Seite „gewonnen“ hat.

In der Urteilsbegründung fasste das Gericht noch mal die Ereignisse zusammen. Startpunkt war demnach der Beschluss des Gemeinderats vom 29. Mai 2020. Damals stimmte der Rat für die Verpachtung eines Gemeindegrundstücks an die Deutsche Funkmast GmbH und beauftragte den damaligen Ortsbürgermeister Bernd Roßtäuscher mit dem Vertragsabschluss.

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