Späte Einsicht mildert Strafe nicht
Schlägerei unter der Gefängnisdusche
SG-design Adobe Stock

Ein 39-jähriger Insasse der JVA Diez hatte 2023 vor dem Duschraum der Haftanstalt einem Mithäftling mit diversen Schlägen die Faust ins Gesicht, auf den Rücken und den Kopf gedroschen.

Diez. Während der Geschädigte hierbei jedoch nur eine Schramme davontrug, hatte der Angeklagte zuvor vom Geschädigten im Duschraum eine Platzwunde am Auge zugefügt bekommen, die mit vier Stichen im Krankenhaus genäht werden musste. Zum Verhängnis wurde dem 39-Jährigen, dass die Notwehrsituation nach dem Duschen bereits vorbei war, sodass er selbst sich nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht Diez wiederfand.

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