Opfer erlitt gefährliche Körperverletzungen - Angeklagter muss 12 000 Euro Schmerzensgeld zahlen: Schlägerei an Karneval: Verfahren eingestellt, aber 12.000 Euro Schmerzensgeld
Opfer erlitt gefährliche Körperverletzungen - Angeklagter muss 12 000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Schlägerei an Karneval: Verfahren eingestellt, aber 12.000 Euro Schmerzensgeld
Lahnstein. „Sie haben sich eben vor der Tür die Hände gereicht“, schildert Verteidiger Holger Wirth-wein dem Schöffengericht die versöhnende Geste zwischen seinem angeklagten Mandanten und dem Opfer. 2018 ging es zwischen den beiden wohl ganz anders zu Sache.
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Am Lahnsteiner Amtsgericht wurde ein Strafverfahren gegen einen 25-jährigen Wahlkoblenzer nach einer bisweilen emotionalen Diskussion der Prozessbeteiligten um Richter Ludger Griesar eingestellt. Der Angeklagte, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten musste, bleibt dadurch von einer Verurteilung verschont.