Weil er Geld erhalten, jedoch dafür keine Arbeiten ausgeführt haben soll und mit seiner Verurteilung nicht einverstanden war, zog ein Dachdecker vor das Diezer Amtsgericht. Christin Klose. dpa-tmn
Ein Dachdecker hatte vor dem Amtsgericht Diez zunächst Einspruch gegen seine Verurteilung eingelegt, entschied sich dann während der Hauptverhandlung aufgrund neuer Erkenntnisse gegen seine Person doch anders.
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Ein Dachdecker war vom Amtsgericht Diez mittels Strafbefehl wegen Betruges verurteilt worden. Dagegen legte der Delinquent Einspruch ein, sodass es am vergangenen Mittwoch doch zur Hauptverhandlung kam. Der 38-jährige Angeklagte, der mittlerweile auf einer Nordseeinsel lebt, hatte 2023 von einer Frau aus Geisig einen Vorschuss in Höhe von gut 27.