Es ist ein Thema, das die Diezer Stadtpolitik schon lange beschäftigt: Diez hat keine eigene Stadthalle. Das Gebäude, das einer Stadthalle am nächsten kommt, ist die SV-Halle am Wirt. Diese Multifunktionshalle hat die Stadt inzwischen dem Sportverein (SV) Diez-Freiendiez abgekauft. Das Gebäude soll nun für insgesamt 4,6 Millionen Euro saniert werden, denn es regnete zwischenzeitlich rein und auch Brandschutzauflagen konnten nicht mehr erfüllt werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die energetische Sanierung mit 2,16 Millionen Euro. Über den aktuellen Stand der Planungen berichtete nun auf der jüngsten Stadtratssitzung der Zweite Beigeordnete und SV-Vorsitzende Axel Fickeis.
„Alles außerhalb der geförderten energetischen Sanierung muss die Stadt bezahlen.“
Der Zweite Beigeordnete Axel Fickeis umreißt die Grenzen der Landesförderung für die Sanierung der SV-Halle am Wirt.
„Am Montag war eine Begehung mit dem Schadstoffgutachter,“ sagte Fickeis. Der Experte hatte sich unter anderem die Fliesen angeschaut, denn in einem so alten Gebäude stecken möglicherweise Materialien, die man heute nicht mehr verwenden würde. Der nächste Schritt findet am 15. April statt, wenn drinnen in der Halle rund ein halbes Dutzend Stellen eingerüstet werden, damit ein Tragwerksplaner das Hallendach überprüfen kann. Bei der Dachkonstruktion handelt es sich um ein sogenanntes Zollinger-Dach. Zwar fällt die SV-Halle nicht unter den Denkmalschutz, aber das Konstruktionsprinzip bringt auch heute noch Architektenaugen zum Leuchten. Deshalb soll das Kuppeldach nach Möglichkeit erhalten bleiben. Für Ende April ist noch ein Treffen mit den Vereinen geplant, um die verschiedenen Einrichtungswünsche abzugleichen. „Alles außerhalb der geförderten energetischen Sanierung muss die Stadt bezahlen“, so Fickeis. Verkneifen muss man sich daher alle Änderungen, die die Förderung gefährden. So ist zum Beispiel ein ursprünglich angedachter Anbau erst einmal Geschichte, weil er die angepeilte energetische Effizienzsteigerung von bis zu 80 Prozent beeinträchtigt hätte. „Innen können wir aber machen, was wir wollen.“ So wünschen sich die Vereine unter anderem eine neue Küche.
Friedhofsordnung für Urnenbestattung anpassen
Der Rat stimmte dann auch über eine Beschlussvorlage zur SV-Halle ab und ermächtigte Stadtbürgermeisterin Annette Wick, die Gewerke für Heizung, Lüftung und Sanitär an den günstigsten Anbieter zu vergeben, solange die Auftragssumme nicht mehr als 20 Prozent über den geschätzten Kosten von 247.932,05 Euro liegt. Der Auftrag für die Fachplanung Elektro in Höhe von 57.347,12 Euro (brutto) geht an das Büro K. Dörflinger in Allendorf, während das Büro Reitz und Pristl aus Kassel die 197.068,66 Euro teure Tragwerksplanung übernimmt.
Thematisch um etwas ganz anderes ging es schließlich beim Tagesordnungspunkt Anträge. Dort beantragte die SPD-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, die Friedhofssatzung so anzupassen, dass im Bereich der Rasengrabfelder zukünftig auch Urnenbestattungen (zwei Urnen pro Grab) zulässig sind. „Da die Nachfrage nach Rasenurnengrabstätten immer größer wird, wäre es so für lebenslange Partnerschaften möglich, in einem gemeinsamen Grab bestattet zu werden“, begründete die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Silvia Barz den Antrag. Dieser soll nun laut Annette Wick an die Verwaltung weitergegeben werden.
BID Diez mit umstrittenen Abgabenbescheiden
Mit der Arbeit von Quartiermanagerin Nina Fischer und dem Engagement zahlreicher Freiwilliger scheint wiederum der Diezer Business Improvement District (BID) erste Ergebnisse in Sachen Attraktivitätssteigerung der Innenstadt zu erzielen. Eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Widersprüchen gegen die Einrichtung des BID und den dazugehörigen Abgabenbescheiden rief jetzt noch einmal in Erinnerung, dass das Projekt nicht unumstritten ist. Laut Anfrage hatten Anwohner bereits am 12. Juli Einspruch gegen die Bescheide eingelegt. „Jetzt am 11. März kommt die Antwort, dass die Verbandsgemeinde nicht zuständig ist.“ Man bitte daher die Verwaltung zu fragen, warum eine Beantwortung des Schreibens rund neun Monate gedauert hat. Außerdem stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es für den BID hat, wenn der zuständige Kreisrechtsausschuss dem Einspruch stattgeben sollte.