Einfamilienhäuser geplant
Sanierung am Seelhofer Feld in Diez hat begonnen
Die Arbeiten am ehemaligen Bundeswehrparkplatz an der Schönen Aussicht in Diez haben begonnen.
Johannes Koenig

Umfangreiche Bodengutachten des Geländes am ehemaligen Bundeswehrparkplatz der Wilhelm-von-Nassau-Kaserne ergaben, dass keine Sprengstoffrückstände vorhanden sind. Dennoch gibt es Misstrauen.

Daniel Biener ist besorgt. Ursache sind die begonnenen Bauarbeiten am „Seelhofer Feld“ in der Schöne-Aussicht-Straße auf dem Gebiet des früheren Bundeswehrparkplatzes in Diez, wo Biener in unmittelbarer Nachbarschaft lebt. Hier sollen 15 bis 20 zweigeschossige Einfamilienhäuser entstehen.

Biener verfügt über die Kopie eines Schreibens der Bezirksregierung von Koblenz aus dem Jahr 1999, die die Überprüfung des Bodens empfahl, um zu klären, ob eine „Sanierung“, also eine Befreiung von Altlasten, erforderlich sei. Grund hierfür sind Angaben des früheren Eigentümers, der 1946 Sprengstoff, Mienen und Handgranaten auf dem Gelände des ehemaligen, verfüllten Kalksteinbruchs vergraben haben will. Zudem sei das Areal als Mülldeponie genutzt worden. „Wie kann eine Sanierung stattfinden, wenn derzeit fast täglich mehrere Lkw-Ladungen Mutterboden auf dem Gelände ausgebracht werden?“, empört sich Biener im Gespräch mit unserer Zeitung.

Zuständigkeit liegt bei SGD Nord

Doch die Befürchtungen sind unbegründet. Denn für das Bauvorhaben „Seelhofer Feld“ erfolgt zurzeit tatsächlich die Sanierung der Altlast, wie Oliver Schäffer von der Verbandsgemeindeverwaltung Diez auf Nachfrage mitteilt. „Hierfür hat der Bauherr im Zuge der Bebauungsplanänderung am 21. Februar 2024 einen umfangreichen Sanierungsbescheid von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erhalten, der zahlreiche Auflagen enthält. Die SGD Nord ist demgemäß auch zuständig für die Überwachung der zurzeit laufenden Arbeiten. Die Stadt Diez hat dahingehend keine Überwachungspflichten und auch keine Überwachungsrechte, ebenso nicht die Verbandsgemeindeverwaltung“, stellt Schäffer klar.

Weitreichende Auflagen

Wie das Protokoll einer Sitzung des Diezer Stadtrates aus dem Jahr 2022 belegt, waren die Auflagen der SGD Nord gegenüber dem Bauherren, unter deren Voraussetzungen das Bauprojekt genehmigt werden könnte, tatsächlich sehr konkret und weitreichend: So sollen eine Bodengasdrainage und eine 15 Zentimeter dicke, durchgängige Betonbodenplatte angelegt werden. Andere Behörden, wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM), die ebenfalls um eine Einschätzung des Vorhabens gebeten wurden, hatten hingegen keine Bedenken gegenüber dem Projekt. Das Landesamt für Geologie empfahl lediglich eine Prüfung der Hangstabilität in dem ehemaligen Bergbaugebiet.

Auf Nachfrage unserer Zeitung, wie nun, drei Jahre später, der Stand der Sanierung zu beurteilen ist, erklärt die SGD Nord, es hätten sich trotz mehrerer Gutachten und umfangreicher Bodenproben „keine belastbaren Hinweise auf Umweltgefahren durch Sprengstoffrückstände“ ergeben. Im nordöstlichen Teilbereich wurden jedoch erhöhte Konzentrationen leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe (LHKW) gefunden. Das sind chemische Verbindungen, die zum Beispiel als Insektizide eingesetzt werden und im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.

Keine Gefährdung durch Kohlenwasserstoffe

Der Bauherr habe jedoch zahlreiche Auflagen erhalten, die eine Gefährdung durch die entdeckten Stoffe ausschlössen. Dazu zählt die Herstellung einer wasserdichten Oberflächenversiegelung im festgestellten Schadensbereich in Kombination mit dem bereits erwähnten Drainage- und Ableitungssystem für die belastete Bodenluft. Die Bodenluft ist abzusaugen. Die Herstellung von Unterkellerungen und Bodensenken ist in diesem Bereich nicht gestattet. Außerhalb des Schadensbereichs ist eine Unterbrechung des direkten Boden-Mensch-Kontaktes geplant. Hierzu zählt auch die Ausbringung von unbelastetem Boden. Der Schluss liegt nahe, dass es sich bei letztgenannter Maßnahme um die Lkw-Ladungen mit Mutterboden handelt, die Daniel Bieners Misstrauen erregten. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss der Sanierungsmaßnahmen kann laut SGD Nord noch nicht genannt werden, da der Betrieb der Bodenluftabsaugung so lange fortgeführt werden muss, bis keine LHKW mehr in der Bodenluft nachgewiesen werden.

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