- Wegen Mordes macht sich u.a. strafbar, wer einen Menschen heimtückisch tötet. Der Versuch ist strafbar.
- Eine gefährliche Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verletzt.
Ressort und Schlagwörter
Rhein-Lahn-Zeitung