Dass er wegen einer Beleidigung zurück ins Gefängnis muss, das konnte der wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung mehrfach vorbestrafte, 44-jährige Mann aus dem Rhein-Lahn-Kreis, der letzten Mittwoch vor dem Amtsgericht Diez angeklagt war, bis zum Schluss nicht glauben.
Aktualisiert am 30. August 2024 15:32 Uhr
Am 2. März 2024 war er von einem Fahrgast in der Regionalbahn von Siershahn nach Limburg gebeten worden, am Handy leiser zu sprechen. Der Angeklagte sagte daraufhin zum Zeugen, er solle seine „Schnauze“ halten. Dann bezeichnete er den Zeugen als „Idiot“, „Wichser“ und – als der Zeuge sich als Polizist zu erkennen gab – als „Bullenpisser“.