Weil er im Alkoholrausch wieder einmal einen völligen Kontrollverlust erlebte und einen Hausfriedensbruch beging, wurde ein 44-Jähriger jetzt vom Amtsgericht Diez zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Diese wurden allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auch wenn der Angeklagte erstmals in seinem Leben mit einem Gerichtssaal Bekanntschaft machte, wollte es der Vertreter der Staatsanwaltschaft nach drei vorangegangenen Geldstrafen diesmal nicht wieder dabei belassen. „Die Geldstrafen waren bisher wirkungslos und bringen nichts“, so seine Überzeugung.
Der 44-Jährige aus einem kleinen Dorf in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gab an, schon seit etwa 2002 ein „leichtes Alkoholproblem“ zu haben. Deswegen hatte er 2011 bereits seinen Führerschein verloren. Verschlimmert hatte sich das Problem, als sein Arbeitgeber vor rund drei Jahren Insolvenz anmeldete. Irgendwie habe er dann so schnell nicht wieder Arbeit gefunden. Stattdessen habe er sich angewöhnt, etwa alle zwei Wochen eine komplette Flasche Wodka zu trinken, so der Angeklagte. Dementsprechend wurde er dann auch auffällig und erhielt unter anderem im letzten Sommer ein Hausverbot bei einer Bäckerei in Nassau.
Verstoß gegen Hausverbot
Genau dort schlug er aber am 22. Januar dieses Jahres kurz vor Ladenschluss wieder auf, setzte sich sichtlich benommen vom Alkohol an einen Tisch, bestellte etwas, konnte aber sein Kleingeld nicht finden. Schließlich reichte es der Verkäuferin, deren Bitten zu gehen er mehrfach mit „Halt die Fresse!“ quittierte. Sie rief aus Angst die Polizei, damit sie den ungebetenen Gast hinauskomplimentierte, und erstattete Anzeige, weil der Betrunkene gegen das bestehende Hausverbot verstoßen hatte. Den Beamten war der 44-Jährige bereits persönlich bekannt. Sie nahmen die Anzeige auf, erteilten ihm einen Platzverweis und beobachteten noch, wie er sich in den nächsten Bus Richtung Heimatdorf setzte.
Dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt tatsächlich „etwas neben der Spur“ gewesen sein muss, verdeutlichte die Aussage eines der beteiligten Polizeibeamten der Dienststelle in Bad Ems. Demnach sei der Mann wohl im Bus eingeschlafen und erst in Nastätten wieder aufgewacht, wo er dann noch am gleichen Abend die Kollegen der Dienststelle St. Goarshausen beschäftigte, die ihn zur Ausnüchterung mitnahmen. Zuvor hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei an diesem Tag vom Gewahrsam in St. Goarshausen nach Nassau gekommen, wo sich dann der Vorfall in der Bäckerei ereignet habe.
Staatsanwaltschaft und Gericht erachteten deshalb eine Freiheitsstrafe zur Bewährung als unerlässlich. Sie hoffen, dass ein Bewährungshelfer dem Mann helfen kann, seine hohe Rückfallgeschwindigkeit in den Griff zu kriegen, und dass er ihn motiviert, seine Probleme zu lösen und wieder Arbeit zu finden. Dabei sollen auch sechs Suchtberatungsgespräche innerhalb eines Jahres als weitere Auflage beitragen.