Garagen dürfen nicht zu Lagerräumen oder Werkstätten zweckentfremdet werden. Durch eine andere Nutzung wird die Parkplatznot verschärft, was kürzlich auch in Bad Ems thematisiert wurde. Silke Jungbluth-Sepp
Engpässe beim Parken könnten verringert werden, wenn bereits vorhandene Garagen auch tatsächlich für Fahrzeuge verwendet werden. Oft werden Garagen jedoch umgenutzt und als Lager oder Werkstatt eingerichtet, was nicht gestattet ist.
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In Bad Ems ging es kürzlich um die Parkplatznot im Stadtgebiet. Dazu zählen laut dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auch Garagen, die nicht für Autos, sondern als Abstellräume verwendet werden. Das ist rechtlich nicht erlaubt. Dazu hat der ADAC einige Hinweise auf seiner Homepage, die die Nutzung erläutern.