Bad Emserin verliert in zweiter Instanz
Oberverwaltungsgericht Koblenz entscheidet: Bad Emser Hotelbetreiberin muss Tourismusbeitrag zahlen
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Uli Deck. picture alliance / dpa

Endgültiges Aus für den Widerstand einer Hotelbetreiberin gegen den Tourismusbeitrag. Die Stadt Bad Ems durfte für das Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz bereits im Juli und wies die Klage einer Hotelinhaberin ab. Dagegen legte die Hotelbetreiberin Berufung ein und zog vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Dieses lehnte jetzt diese Rechtmittel endgültig ab.

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Darum ging es: Die Hotelbetreiberin wurde für das Jahr 2020 zu einem Tourismusbeitrag herangezogen. Als umlagefähigen Aufwand berücksichtigte die Beklagte den von ihr an die Touristik Bad Ems-Nassau – kurz TBEN – entrichteten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 175.

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Rhein-Lahn-Zeitung

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