Rhein-Lahn - Stellen Sie sich vor, sie kaufen einen funkelnagelneuen Transporter. Aber er ist nach wenigen Monaten kaputt. Und: Das Autohaus übernimmt die Reparaturkosten nicht. Ist das rechtens? Das haben Koblenzer Richter jetzt entschieden.
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Rhein-Lahn – Stellen Sie sich vor, sie kaufen einen funkelnagelneuen Transporter. Aber er ist nach wenigen Monaten kaputt. Und: Das Autohaus übernimmt die Reparaturkosten nicht. Ist das rechtens? Das haben Koblenzer Richter jetzt entschieden.
Prozess-Niederlage für ein Autohaus im Rhein-Lahn-Kreis: Das Unternehmen verkaufte im Mai 2007 einen neuen Kleintransporter mit Dieselmotor (Wert: 26 000 Euro) an einen Transportunternehmer in Dortmund.