Das aktuellste Kapitel der Geschichte handelt vom 3. Juli. Diesen Mittwoch hat der noch amtierende Bürgermeister Dennis Maxeiner nun als möglichen Termin für die nächste Gemeinderatssitzung ins Spiel gebracht. Wie Maxeiner vor einigen Tagen betonte, habe ein deutlich späteres Datum im Kalender gestanden, um ordentliche Verabschiedungen und eine ordnungsgemäße Übergabe machen zu können. Nun hat der neu gewählte Nachfolger Druck auf den Noch-Bürgermeister aufgebaut. Mit zwei Anträgen hat Marco Jost dafür gesorgt, dass „unverzüglich“, wie es in der Gemeindeordnung heißt, einberufen werden muss.
Zum einen hat Jost nach eigenen Angaben einen Interessenten gefunden, der das Bürgerstübchen pachten möchte. Zum anderen geht es um eine öffentliche Musikveranstaltung, die Jugendliche und junge Erwachsene aus Dahlheim und Umgebung für Mitte August planen. Wenn im Juni keine Entscheidung zu dieser Sache vom Rat beziehungsweise Ausschuss für Jugend, Kultur und Bildung erfolge, dann könne die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Maxeiner erklärt, dass der 3. Juli der frühstmögliche nächste Termin ist. Darüber hinaus hat er weitere Vorschläge für Juli und August an Jost geschickt. Doch der macht gegenüber unserer Zeitung ganz deutlich, dass er weiterhin auf einen Termin im Juni besteht. Auf einen Tag zu gehen, an dem er selbst nicht kommen kann, ist für Maxeiner übrigens keine Option. Wie er deutlich macht, möchte er nach zehn Jahren im Amt schon gern bei der eigenen Verabschiedung dabei sein. Es bleibt verworren, und damit ist auch weiterhin unklar, wann Marco Jost als neuer Bürgermeister der Gemeinde vereidigt wird. Sollte er alle Termine im Juli und August ablehnen, geht die Einladung zur Sitzung am 3. Juli raus, und die Anträge stehen auf der Tagesordnung – auch ohne neuen Bürgermeister.
Was der genaue Grund für das Hickhack in Dahlheim ist, bleibt schwer zu sagen. Es kursieren Gerüchte, dass es dem amtierenden Bürgermeister ums Geld geht – Stichwort Ehrensold. Hier verweist Maxeiner auf die Rechtslage. Eine „geringfügige Unterschreitung“ der erforderlichen zehn Jahre ist zulässig. Und Erhöhungen der Aufwandsentschädigung eines Bürgermeister, wonach sich der Ehrensold richtet, werden später ohnehin berücksichtigt.
Markus Eschenauer