Fehlbetrag verringern
Neue Regelung für Bad Emser Bootsstege vorgeschlagen
Ein Teil der Bootsstege in Bad Ems soll künftig nur von Kurzzeitmietern verwendet werden dürfen. Ziel einer Neuregelung ist die
Ein Teil der Bootsstege in Bad Ems soll künftig nur von Kurzzeitmietern verwendet werden dürfen. Ziel einer Neuregelung ist die Verringerung des Fehlbetrags, der zurzeit zu verzeichen ist.
Andreas Galonska

Die Kapitäne kleiner Boote legen seltener in Bad Ems an als in früheren Jahren. Das führt zu einem deutlichen Minus bei den Einnahmen für die Bootsstege, für die die Regeln nun geändert werden sollen.

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In Bad Ems werden die Anlegestege für Boote nicht mehr so stark genutzt wie in früheren Zeiten. Im Stadtrat soll daher über eine Änderung für die Nutzungskosten beraten werden. Seit dem Jahr 2020 besteht zwischen der Stadt Bad Ems und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn (WSA) ein Vertrag über die Nutzung der 23 Anlegestege.

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