Ausführlich ging es kürzlich im Nassauer Bau- und Hauptausschuss um den geplanten Neubau auf dem Gelände der früheren Gärtnerei Hermes. Dazu konnten zahlreiche Einzelheiten erläutert werden, aber vonseiten der Bürger kommen nun weitere Fragen auf.
Beanstandet wird dabei unter anderem eine Geschosshöhe, die als überdimensioniert empfunden wird. Außerdem wird ein zu geringer Abstand zu den anderen Häusern in der Straße „Zum Woog“ befürchtet. Dort befindet sich die ehemalige Gärtnerei Hermes, die seit langer Zeit ungenutzt leer steht. In der Sitzung des Bau- und des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nassau hatte Bauherr Udo Rau, der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nassau, zu dem Vorhaben Stellung genommen, und die Ausschussmitglieder haben der Änderung des Bebauungsplans grünes Licht erteilt. Ein Bürger, der für Anlieger spricht, erklärt die vorgesehenen „vier Geschosse“ als zu hoch. In den Unterlagen zu dem Vorhaben heißt es dazu in der Begründung des Projekts: „Bei einer neuen Bebauung sind maximal drei Vollgeschosse zulässig.“ Und: „Ein Kellergeschoss ist ebenfalls zulässig, es wird auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht angerechnet.“ Als Obergrenzen für eine neue Bebauung werden 15 Meter angegeben – bei einem geneigten Dach bezieht sich dieser Wert auf die Firsthöhe, bei einem Flachdach auf das ganze Gebäude.
Seniorengerechtes Wohnen ist derzeit sehr wahrscheinlich
Zu den Abständen zur Straße wurde in der Ausschusssitzung erklärt, dass der Neubau in einer deutlichen Distanz zur Straße entstehen soll. Lothar Hofmann (SPD) weist als Beigeordneter der Stadt Nassau darauf hin, dass Bürger gern noch Meinungen und Bedenken zu dem Bauvorhaben äußern können. „Der Stadtrat schaut sich den Bebauungsplan an und wird Einwände abwägen“, erklärte Lothar Hofmann. Gefragt wird von Bürgern auch danach, was denn nun konkret gebaut werden soll, Seniorenwohnen oder ein Hotel? Die Priorität wird beim Bauen einer seniorengerechten Wohnanlage liegen, ein Hotel wurde bislang aber nicht ganz ausgeschlossen. „Falls ein Investor auftauchen würde, der dort ein Hotel bauen möchte, dann könnte man sich das überlegen. Dieser Investor ist aber nirgendwo in Sicht“, betont Lothar Hofmann – es gehe daher um den Bau von Seniorenwohnungen.
Nachgehakt wurde außerdem, wie viele Garagen eingeplant sind. Dazu wird in der Begründung des Projekts ausgeführt, dass das geplante Kellergeschoss ohne Aufenthaltsräume gebaut werden soll, damit es im Fall eines Hochwassers problemlos überflutet werden kann. Neben Stellflächen für Autos sind im Kellergeschoss Flächen für Gartengeräte und Fahrräder vorgesehen, beides kann bei Hochwasser schnell weggeschafft werden. Durch den Abriss der alten Gärtnerei und die Aufständerung von neuen Gebäuden könne in dem Gebiet mehr Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet geschaffen werden als bislang.
Der Bauherr will nicht in die Straße eingreifen, die Stadt hat das auch nicht vor.
Lothar Hofmann, Beigeordneter der Stadt Nassau, zu Bedenken über eine Einschränkung der Zufahrten zu Garagen
Bedenken werden angemeldet wegen der schon vorhandenen Garagen bei den Bestandsgebäuden. „Welche Maßnahmen sind geplant hinsichtlich einer sicheren Nutzung der gegenüberliegenden straßennahen Garagen?“, so die Frage aus der Bürgerschaft. Schließlich wird die Vermutung geäußert, dass durch den geplanten Neubau der Wohnwert der angrenzenden Häuser sinkt und dass durch mehr Besucherverkehr das Unfallrisiko steigt. Außerdem könnte der Fall eintreten, dass Satellitenschüsseln umgebaut werden müssten, wenn sie sich durch den Neubau im Empfangsschatten befinden würden.
Zu den Bedenken über Probleme mit den Zufahrten zu den bestehenden Garagen hebt Lothar Hofmann hervor, dass auch diese Frage kein Thema war. „Der Bauherr will nicht in die Straße eingreifen, die Stadt hat das auch nicht vor“, unterstreicht er. Zu einer Minderung des Wohnwerts bei den bestehenden Häusern könne nichts gesagt werden. Auch dieser Punkt gehört zu den Bedenken, die im Ablauf des Verfahrens von den Anliegern geäußert werden können. Auch darüber werden dann die städtischen Gremien später entscheiden.