Mit einem solchen Teppichmesser schnitt ein Mann seinem Opfer in Diez durch Gesicht, Hals und Bauch. Thomas Frey/dpa. picture alliance / dpa
Am siebten und letzten Verhandlungstag des Diezer Teppichmesser-Prozesses erfolgte nun das Urteil. Die Verteidigung vermutete eine Selbstverletzung des Opfers. Das Gericht überzeugte diese Darstellung nicht.
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Nach sechs vorangegangenen Verhandlungstagen war es schließlich so weit: Am Montag fiel das lange erwartete Urteil im Diezer Teppichmesser-Prozess, bei dem zwei Männer wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren. Laut Anklageschrift sollte der Hauptangeklagte einen jungen Mann mit einem Teppichmesser aufgeschlitzt haben, während sein Freund und Mitangeklagter das Opfer festhielt.