Nach Vorfall in Lahnstein kommt Angeklagter vor dem Koblenzer Landgericht noch glimpflich davon - Urteil noch nicht rechtskräftig
Nach Messerattacke in Lahnstein: Bewährungsstrafe für 32-Jährigen
Justizia
Symbolbild
dpa

Koblenz/Lahnstein. Es war in der Tat eine unübersichtliche Situation, die ein 32-jähriger Angeklagter im Mai in Lahnstein verursacht hat. Das Landgericht Koblenz folgte allerdings eher seiner Version der Geschehnisse. Daher wurde er jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss er die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers, also seines Opfers tragen. Trotzdem ging der Prozess gut für ihn aus, denn angeklagt war er wegen versuchten Totschlags.

Was war passiert? Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, am 22. Mai in der Schulstraße einen 29-jährigen Mann und seinen Beifahrer zuerst verbal bedroht zu haben und dann mit einem Messer auf den 29-Jährigen losgegangen zu sein. Dabei habe er mehrfach auf ihn eingestochen, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Das war zumindest die Version, die der Geschädigte vortrug. Auch sein Beifahrer sagte in diesem Sinne aus, traute sich recht dramatisch sogar nur mit dem Schutz von zwei Wachtmeistern in den Verhandlungssaal.

Der Angeklagte betonte, er habe zwar gerufen: „Ich werde dich töten“, habe dem Opfer aber bloß Angst machen wollen. Dabei habe der Mann vor ihm derartig mit den Armen herumgefuchtelt, dass er sich eher zufällig die Schnittwunde zuzog. Tatsächlich erlitt er „nur“ eine oberflächliche Schnittwunde von etwa einem halben Zentimeter Länge.

Die beiden Kontrahenten waren einmal Nachbarn in der Südallee. Dabei fühlte sich der Angeklagte vom späteren Geschädigten ausgenutzt und in seiner Ruhe gestört, nach seinem Wegzug dann regelrecht verfolgt. „Der war immer da, wo ich war, hat mich auch ständig angerufen, selbst nachdem ich seine Nummer gesperrt hatte“, sagte der Angeklagte aus. Sein Verfolger habe ihm Angst gemacht, daher habe er beschlossen, diesem jetzt auch Angst zu machen.

All diese Vorwürfe hatte der 29-Jährige bestritten. Er hatte vielmehr angegeben, Todesangst gehabt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von unserem Mitarbeiter Thomas Krämer

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