Verhandlung vor Diezer Amtsgericht: DNA-Probe bringt Wahrheit ans Licht
Motorroller geklaut und im Teich versenkt: DNA-Analyse überführt Täter
Verhandlungssaal des Amtsgerichts Diez
Till Kronsfoth

Diez. Ein 39-jähriger Mann aus dem Rhein-Lahn-Kreis hatte in der Straße „Im Werkes“ in Diez einen geparkten Motorroller entwendet und wenig später im Teich der Parkanlage Wirt versenkt. Dafür musste er sich vor dem Diezer Amtsgericht verantworten.

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Der Angeklagte, der aktuell in der JVA Dieburg einsitzt und in Handschellen in den Verhandlungssaal hereingeführt wurde, bestritt die Vorwürfe: „Das habe ich nicht gemacht.“ Der Roller gehöre dem Freund eines Freundes, der eine Schrauberwerkstatt besitze und Mofas repariere. Dieser Freund habe ihn – den Angeklagten – gebeten, bei der Reparatur zu helfen. „Ich habe versucht, ihn zu starten und dabei auch den Helm aufgesetzt. Die Maschine hat einmal gestottert. Das war‘s.“

Ein positiver DNA-Abrieb an der Innenseite des Helmes, der ebenfalls im Teich gefunden worden war, hatte die Polizei überhaupt erst auf die Spur des Angeklagten geführt, wie eine Beamtin der Polizeiinspektion Diez im Zeugenstand erklärte: „Wenn wir DNA von anderen Personen im Helm gefunden hätten, hätte uns das System das angezeigt, auch, wenn der Datenbank diese DNA unbekannt wäre. Aber wir haben nur die DNA von einer Person gefunden, nämlich die des Angeklagten.“ Der Treffer wiederum war erfolgt, weil der Angeklagte wegen Diebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung vorbestraft ist.

Dann trat der Eigentümer des Motorrollers in den Zeugenstand. „Ich habe den Roller auf dem Parkplatz im Werkes neben der Laderampe vom NKD abgestellt. An dem Tag hatte ich erfahren, dass meine Mutter Leukämie hat. Da war ich so durch den Wind, dass ich offenbar den Schlüssel hab stecken lassen. Als ich den Roller einige Tage später abholen wollte, war die Maschine weg“, erklärte der Unglückselige.

Gefragt nach dem gemeinsamen Freund, der den Angeklagten angeblich stellvertretend für den Geschädigten gebeten hatte, den Roller zu reparieren, stellte der Geschädigte klar: „Der Name sagt mir gar nichts. Ich habe den Roller nie zur Reparatur gegeben.“ Der ominöse Freund mit der Schrauberwerkstatt, der als Zeuge von der Polizei vorgeführt wurde, erklärte, den Angeklagten kenne er nur flüchtig, den Geschädigten kenne er gar nicht. Auch sei er nie gebeten worden, einen Motorroller zu reparieren.

Dementsprechend eindeutig fiel das Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft – Rechtsreferendarin Klein – aus: „Der Sachverhalt steht aufgrund der DNA-Analyse und der Zeugenaussagen wie angeklagt fest. Der Angeklagte ist als Bewährungsversager einzuordnen, denn er hat die Tat unter laufender Bewährung begangen. Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten scheint mir angemessen, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Eine Bewährung ist aufgrund fehlender positiver Sozialprognose nicht zu verhängen.“

Der Verteidiger Rechtsanwalt Hewer führte stattdessen aus: „Wir haben keinen Nachweis der Tat. Niemand hat gesehen, wie er den Roller geklaut hat. Wir haben nur den Nachweis über den DNA-Abgleich, dass mein Mandant den Helm trug, was er auch zugibt. Ich beantrage daher, ihn aus Mangel an Beweisen freizusprechen.“

In seinem Urteil verhängte Richter Martin Böhm acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit sogar ein höheres Strafmaß als von der Staatsanwaltschaft gefordert: „Die Polizei hat im Helm nur Ihre DNA gefunden. Keine andere. Der Geschädigte hat gesagt, er hat das Mofa nie zur Reparatur gegeben. Und der Bekannte, den Sie selbst hier als Zeuge geladen haben, hat Ihre Aussage nicht nur nicht gestützt, sondern sie widerlegt.“ Der Delinquent kündigte an, Berufung einlegen zu wollen.

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