RKK erwirkt Kompromiss für laufende Session: Nächstes Jahr müssen alle Anhänger Betriebserlaubnis haben
Mehr Sicherheit ist Pflicht im Straßenkarneval: Mancher Wagen darf nicht fahren
Da lassen die Blömscher die Köpfe hängen: In Fachbach können zwei der geplanten Wagen am Sonntag nicht mitfahren. Aber natürlich gibt es am Straßenrand der Lahngemeinde trotzdem eine Menge zu sehen. Bei gewohnt guter Stimmung werden Wagen, Kapellen und Fußgruppen durch die Straßen ziehen.
Michaela Cetto

Rhein-Lahn. Viele Ideen gab es für den Karnevalsumzug in Fachbach, schon einiges an Hirnschmalz und Herzblut ist in die Umsetzung geflossen. Seit knapp zwei Wochen aber ist klar, dass zumindest zwei der geplanten Karnevalswagen beim Umzug am Faschingssonntag nicht mitrollen werden.

Lesezeit 2 Minuten
Grund: die neue Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz, das für den Betrieb von Fahrzeugen innerhalb einer Brauchtumsveranstaltung zuständig ist. Demnach nämlich müssen ab sofort alle Prunk- und Festwagen, die Personen transportieren oder über spezielle Aufbauten verfügen, neben einer gültigen Zulassung auch eine Betriebserlaubnis für den Umzug besitzen.

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