Filter für Kaminöfen im Bestand sind nach wie vor ein Nischenprodukt
Maßnahmen gegen den Feinstaub

Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Solche Geräte dürfen betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen entsprechen. Maximal 0,15 Gramm Staub und maximal vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas müssen eingehalten werden. Besitzer haben dafür bis zum 31. Dezember 2024 Zeit. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. Die Verordnung gilt für alle Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen.

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Holz und Pellets gelten jetzt wieder als klimaneutrale Option, die das Ziel 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen. Das schmeckt nicht allen: Das Heizen mit Holz sei wegen des Feinstaubs für die Luftqualität schädlicher als Pkw-Abgase, meint das Umweltbundesamt.

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Rhein-Lahn-Zeitung

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