Ein Vermessungstechniker ist schon in der Nachbarschaft unterwegs. Was vermutlich ein Grund war, warum auf der jüngsten Sitzung des Diezer Bauausschusses Anwohner der Straße „Auf der Wacht“ im Zuschauerraum saßen. Denn in der Sitzung ging es auch um die Erneuerung der Kanalisation in dieser und drei weiteren benachbarten Straßen. Und da Fahrbahnen und Gehwege ebenfalls in einem schlechten Zustand sind, planen die für die Kanäle zuständigen Verbandsgemeindewerke eine Gemeinschaftsmaßnahme, die neue Fahrbahnen und Bürgersteige mit einschließt.
Los geht es 2026 mit dem ersten Bauabschnitt „Auf der Wacht“. Die Kosten für die beiden dort geplanten Bauabschnitte veranschlagt die Verwaltung auf 1.100.000 Euro. Es folgen die Diersteiner Straße mit 488.000 Euro, die Taunusstraße (485.000 Euro) und die Westerwaldstraße (437.000 Euro). Im laufenden Haushalt wurden diese Maßnahmen jedoch noch nicht berücksichtigt, sodass zum Beispiel die Ingenieurleistungen in Höhe von 100.000 Euro durch einen Nachtragshaushalt abgedeckt werden müssen. An den Kosten für die Straßenoberflächen beteiligen sich die Verbandsgemeindewerke mit 94.000 Euro. Außerdem ist der Ausbau einer Gemeindestraße laut Verwaltung „grundsätzlich förderfähig“. Eine Anfrage beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) ergab jedoch, dass zum Beispiel der Fördertopf kommunaler Straßenbau dafür nicht in Betracht kommt, da die vier betroffenen Straßen nicht als „verkehrswichtige Innerortsstraßen“ gelten. Aktuell sieht es aber so aus, dass eine Förderung durch den Investitionsstock des Landes möglich ist.
Beitragspflicht an Bedingungen geknüpft
Die nun sanierungsbedürftigen Straßen wurden in den 1950er-Jahren gebaut. „Die letzte beitragsrechtliche Abrechnung erfolgte 1983“, stellte der Erste Beigeordnete der Stadt, Marco Rosso, mit Blick auf die Zuschauer fest. 30 Prozent der Baukosten trägt die Stadt, 70 Prozent die Grundstückseigentümer. Mögliche Fördermittel kommen aber nur dem städtischen Anteil zugute. Wann aber sind Anlieger eigentlich beitragspflichtig? Dafür gibt es laut Verwaltung mehrere Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
„Die zu leistende Beitragshöhe kann derzeit nicht beziffert werden.“
Noch ist unklar, wie hoch die Rechnungen für die einzelnen Anlieger ausfallen, schreibt die Verwaltung.
So muss die jeweilige Straße tatsächlich stark verschlissen sein. Das ist hier der Fall: Alle vier Straßen haben „großflächige und weitläufige Risse“, heißt es in der Vorlage. Maschenförmige Asphaltöffnungen (Netzrisse) weisen auf einen nicht mehr tragfähigen Unterbau hin. Aufgrund einzelner Aufbrüche und Reparaturmaßnahmen ähneln die Straßen einem „Flickenteppich“ und auch die vorgeschriebene Nutzungsdauer von 20 Jahren ist verstrichen. Außerdem überschreiten die anstehenden Maßnahmen deutlich den Umfang normaler Instandsetzungsarbeiten. Denn es müssen unter anderem der Straßenunterbau, der Frostschutz, die Fahrbahndecke, Gehwege und weitere Elemente erneuert werden.
Stadtkernbezirk kommt für Kosten auf
Wie viel muss aber nun der einzelne Anlieger zahlen? „Die zu leistende Beitragshöhe kann derzeit nicht beziffert werden“, schreibt die Verwaltung. Denn die Höhe ist variabel und setzt sich vor allem aus den in zurückliegenden Haushaltsjahren eingegangenen Rechnungen der beauftragten Unternehmen zusammen. Umgelegt werden die Kosten im Rahmen der Abrechnungseinheit I „Stadtkern“. Das heißt, alle Grundstückseigentümer innerhalb dieses Gebietes zahlen wiederkehrende Beiträge, was die Belastung für den Einzelnen deutlich senken sollte. Wenn es nun aber erst im kommenden Jahr mit den Baumaßnahmen losgehen soll, was machte nun in den vergangenen Tagen der Vermessungstechniker dort? „Straßenkästen und Einfahrten dokumentieren, damit man später weiß, was wo steht“, lautete die sinngemäße Antwort.
Der Bauausschuss stimmte schließlich dem Beschlussvorschlag zu, die genannten Straßen zusammen mit den Verbandsgemeindewerken auszubauen, die Ingenieurleistungen in Höhe von 100.000 Euro nachzufinanzieren und die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Schritte für die Umsetzung der Baumaßnahmen einzuleiten.