Bei einem Fall am Amtsgericht in Diez musste sich nun ein Lkw-Fahrer verantworten, der eine Straßenlaterne umgefahren hatte und einfach abgehauen war. Frank Rumpenhorst/dpa
Es kann passieren, dass man eine Straßenlaterne beim Rangieren in engen Straßen touchiert. Wenn man aber vor Gericht behauptet, nicht gemerkt zu haben, dass die Laterne komplett schief hing, obwohl man ausgestiegen ist, gibt es eine Geldstrafe.
Lesezeit 2 Minuten
Auch wegen einer „Kleinigkeit“ kann vor Gericht geladen werden: Ein Lkw-Fahrer, der nach Überzeugung des Gerichts am 17. März dieses Jahres in Diez gegen eine Straßenlaterne gefahren war und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, wurde dafür jetzt zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.