Amtsgericht Diez: Angeklagter hatte ein Messer dabei
Lippenpflegestift eingesteckt: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe beim Prozess vor Diezer Gericht
Angabe verweigert: Ohne Anschrift kein Rechtsschutz vor Gericht
Ein Lippenpflegestift im Wert von knapp 3 Euro hatte der Angeklagte ohne zu bezahlen in die Hosentasche gesteckt. Allerdings war es nicht die einzige Ware, die in der Drogerie vermisst wurde.
Arne Dedert. dpa-tmn

 Eine saftige Geldstrafe kassierte ein 40-Jähriger jetzt vor dem Amtsgericht Diez für den Diebstahl eines Lippenpflegestifts und eines Piercings bei einem Drogeriemarkt in der Verbandsgemeinde Hahnstätten. Und hatte damit noch Glück im Unglück, denn die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Mitte Juni waren der Angeklagte und seine Lebensgefährtin kurz vor Ladenschluss im Drogeriemarkt aufgetaucht. „Sie haben sich extrem auffällig verhalten“, erinnerten sich zwei Verkäuferinnen, die als Zeuginnen geladen waren. „Ständig hat die Frau über mehrere Regalreihen hinweg ihrem ‚Schatzi‘ etwas zugerufen, das war total nervig.

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